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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern j-g-d
25.04.2005, 12:16 Uhr

2,89 Promille nach feucht fröhlichem Abend...

Hallo,
ich bin gestern morgen recht angetrunken aus der Disco gekommen und wollte daraufhin mit dem Fahrrad nach Hause fahren. Leider standen an der nächsten Kreuzung die Grün-Weißen. Diese haben mich dann erstmal angehalten und pusten lassen, mit dem o.g. Ergebniss, danach Blutentnahme auf dem Revier...!

Jetzt meine Frage:
-Was passiert mit meinem Lappen
-Was passiert mit meiner Probezeit (noch 4 Tage)
-Mit welcher Strafe muß ich rechnen...

Mfg
j-g-d

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
25.04.2005, 16:37 Uhr

zu: 2,89 Promille nach feucht fröhlichem Abend...

Wenn du mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad fährst ist das ein Verstoß nach §316 StGB (Trunkenheit im Straßenverkehr) und damit eine Straftat.

Wurde dein Führerschein von der Polizei beschlagnahmt, oder hast du ihn noch?

Ich glaube der wird bei Alkoholverstößen mit dem Fahrrad nicht gerichtlich entzogen.

Du wirst aber soweit ich weiß trotzdem 7 Punkte in Flensburg bekommen und dies stellt auch einen A-Verstoß bezüglich der Probezeit dar. Aufbauseminar und Probezeitverlängerung werden also folgen.

Bezüglich der Strafe kommt es drauf an ob du nach Jugendstrafrecht (bis 21 noch möglich) oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wirst. Im ersten Fall sind wohl Sozialstunden als Strafe zu erwarten, im zweiten Fall eine wahrscheinlich nicht ganz niedrige Geldstrafe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.04.2005, 16:43 Uhr

zu: 2,89 Promille nach feucht fröhlichem Abend...

Die Fahrerlaubnis wird dir entzogen und für die Neuerteilung eine Sperrfrist angeordnet. Diese beträgt mindestens 6 Monate und maximal 5 Jahre. Bei Ersttätern ist der übliche Rahmen zwischen 8 und 18 Monaten, bei deinem Promillegehalt wohl eher im oberen Bereich.

Dazu gibt es noch eine Geldstrafe, deren Höhe u.a. von deinem Einkommen abhängt.

Um die Probezeit würde ich mir im Moment nicht allzuviele Gedanken machen. Zwar verlängert sie sich um 2 auf 4 Jahre und du musst auch zu einem Aufbauseminar, sobald du deinen Führerschein wieder hast. Bis dahin wird aber wegen der Sperrfrist noch einige Zeit verstreichen. Und außerdem steht dir ja noch die Hürde einer MPU bvevor, die bei einer derart hohen Blutalkoholkonzentration so sicher ist wie das Amen in der Kirche. Bei 2,89 Promille solltest du dir schon lange vor der MPU überlegen, wie du das in den Griff bekommen willst, weil ein sog. "Gelegenheitstrinker" diesen Wert niemals erreicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden

Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- den Bus überholen, solange er noch fährt