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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mobilephone123
17.04.2005, 22:07 Uhr

Bußgeld/Vorladung/Probezeit

Hallo,

Angeblich habe ich am 15.10.04 eine rote Ampel überfahren. Der Bußgeldbescheid wurde mir am 21.12.04 zugeschickt. Doch der Polizeibeamte hat sich 100% geirrt, was Fotos und zusätzlich 2 Zeugen belegen können. Ich bin zum 6.5.05 vorgeladen.


Nun habe ich zwei Fragen:

- Ich habe meinen Füherschein am 21.04.05 ein Jahr, könnte als mit einem FSF Seminar meine Probezeit bis dahin also beenden (Probezeit auf ein Jahr verkürzen). Würde das was nützten? Wie ist da die gesetzliche Regel? Also müsste ich dann ggf. im Falle eines Bußgeldbescheid (ich bin zwar unschuldig) kein Aufbauseminar machen und meine Probezeit wird nicht verlängert?

- Was kostet so ein Verfahren? Wenn ich ggf. für Schuldig gesprochen werde.

Für eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank für die Hilfe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
17.04.2005, 23:29 Uhr

zu: Bußgeld/Vorladung/Probezeit

»Ich habe meinen Füherschein am 21.04.05 ein Jahr, könnte als mit einem FSF Seminar meine Probezeit bis dahin also beenden (Probezeit auf ein Jahr verkürzen). Würde das was nützten? «

Nützt leider nix. Es zählt der Zeitpunkt des Verstoßes, d.h. der 15.10.04

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern n00bmare
18.04.2005, 07:21 Uhr

zu: Bußgeld/Vorladung/Probezeit

hmm.... so wie du den text schreibst scheint es mir, dass du dir deiner unschuld gar nicht so sicher bist!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück nach rechts in eine Straße einbiegen. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Sie müssen warten

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-002 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl die Ampel "Grün" zeigt?

Wenn Sie auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

Wenn ein Polizeibeamter "Halt" gebietet

Wenn an der Kreuzung das Zeichen "Halt! Vorfahrt gewähren!" steht