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13.04.2005, 00:25 Uhr

alkoholfahrt

hallo leute
hab mal so im net gestöbert und diese tolle seite gefunden. habe mir schon ein paar beiträge durchgelesen aber habe mich dann schließlich doch entschlossen selbst mal eine frage zu stellen.

bin in der nacht von samstag auf ostersonntag betrunken gefahren. habe dann in ca. 1 km entfernung eine polizeikontrolle gesehen und sofort licht aus und rechts den randstein hoch zum parken, motor aus und ausm auto raus. da stand neben mir schon ein zivielfahrzeug der polizei. haben mich zur freiwilligen alkoholkontrolle aufgefordert. habe eingewilligt und kein ärger gemacht und führerschein, fahrzeugpapiert und ausweis übergeben. der test ergab 0,7 promille. nahmen mich dann mit auf die wache. dort in das geeichte gerät geblasen und 1,1 promille gehabt. danach ab ins krankenhaus. blutabnahme hat erst nach dem dritten mal stechen funktioniert. habe mich auch im kreis drehen müssen und auf einer lienie gehen etc. der bluttest ergab dann 1.16 promille. das problem ich hatte leider noch weitere 5 betrunkene im auto.
was kommt jetzt vom staatsanwalt???
kann mir ein anwalt helfen???
und was kann ich machen um die sperre zu verkürzen???
würde alles auf mich nehmen, hab ziehmlich scheisse gebaut und möchte das natürlich auch ausbaden nur bin leider auf führerschein angewiesen.
es ist zum glück nichts passiert und bin wie gesagt schon gestanden.
probezeit hab ich keine mehr.
bin azubi im ersten lehrjahr, also von der geldstrafe her, kann das für mich sehr teuer werden???
wird es da noch eine verhandlung geben???
dankeschön
mfg hannes

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.04.2005, 15:54 Uhr

zu: alkoholfahrt

Hm.. 1,16 ist knapp an der Grenze vorbei, tut mir leid für Dich:

- 7 Punkte in Flensburg
- Geldstrafe (oder Freiheitsstrafe, wobei ersteres wahrscheinlicher ist)
- Entzug des Führerscheins mind. 6 Monate (bis zu 5 Jahren)
- Anordnung der MPU

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MD-MT
14.04.2005, 18:36 Uhr

zu: alkoholfahrt

hallo.
dankeschön aber hab ich auch schon gelesen, aber anordnung zur mpu bezweifel ich. die können müssen ja nicht und bei knapp an der grenze....????
naja trotzdem dankeschön
mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beachten, wenn Sie an einem Linienbus vorbeifahren wollen, der an einer Haltestelle angehalten hat?

Mit ausreichendem Seitenabstand vorsichtig vorbeifahren, da vor dem Bus plötzlich Fußgänger über die Fahrbahn gehen könnten

Unter gar keinen Umständen an dem Bus vorbeifahren

Möglichst dicht an dem Bus vorbeifahren, um nicht zu weit nach links zu kommen