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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Max85
09.04.2005, 01:42 Uhr

TÃœV-Gutachten

Hallo und wunderschönen Guten Abend,

hätte mal eine Frage: da ein angehender Abiturient 3Wochen vor seinem Abi an einem Freitagabend nichts besseres zu tun hat wie Teile für sein Auto zu suchen bin ich nun doch auf zwei dinge gestoßen. :-)

1) http://www.sk-tuning.de/web/shop/product_info.php?
cPath=1461_1050_1215_1345&products_id=1696
<<< dieser VSDER wird ohne TÜV ausgeliefert, heißt das man bekommt keinen TÜV oder gibts ne Möglichkeit das Eintragen zu lassen?

2) http://www.sandtler.de/katalogangebote/filter/sand
tler/air_box/air_box_b1.htm
<<< bei diesem Luftfilter steht auch nichts von TÜV-Gutachten oder ABE, dabei gibts auch hierfür wiederum ne Möglichkeit das eingetragen zu bekommen oder nicht?!

Wie gesagt ein etwas sinnloser Beitrag, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und sagen ob und wie und überhaupt!? :-)


Danke für die Bemühungen schon im voraus


mfg Max

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Max85
09.04.2005, 02:23 Uhr

zu: TÃœV-Gutachten

ui jetzt seh ich grad, da ich ja schon nen sportschalldaempfer mit abe eingebaut hab... darf ich den luftfilter gar nicht mehr einbauen lassen weil zwei modifizierte teile mit abe an einem autopart (geräusch) heisst das beide illegal sind und ich nen geräuschtest machen muss. ohje! also fehlt luffi schon mal weg...

wie is das miot dem Ersatzrohr... ich mein die polizei guckt dir ja nicht unters auto, oder?! =)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
09.04.2005, 02:40 Uhr

zu: TÃœV-Gutachten

Aber die Polizei hält evtl ein Schallmessgerät an den Auspuff und wenn dann mehr rauskommt als eingetragen gehts zum TÜV. Und spätestens bei der nächsten HU würdest du dort wohl auch Probleme bekommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Max85
09.04.2005, 02:50 Uhr

zu: TÃœV-Gutachten

Passiert mir dann schon was wenn die da nen überhöhten Wert messen oder ist das dann nur der Richtwert wo die dann sagen zum TÜV und nächsten Tag zu uns oder... krieg ich da schon Verwarnungsgeld bzw Bußgeld aufgebrummt?!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
09.04.2005, 03:17 Uhr

zu: TÃœV-Gutachten

da ein angehender Abiturient ( ... ) nichts besseres zu tun hat wie ...

Der angehende Abiturient sollte aber doch wissen, dass nach einem Komparativ nicht "wie", sondern immer "als" steht.

Ok, zum Thema: Mit ein klein wenig logischer Überlegung wirst du feststellen, dass dieses Abgasrohr natürlich nicht erlaubt ist und niemals eine Chance darauf hat, vom TÜV eingetragen zu werden. Es wird ja anstelle eines Schalldämpfers eingebaut, d.h. der Vor- oder Mittelschalldämpfer fliegt raus und dafür kommt das Rohr rein.

Zitat aus der Homepage: "Das Ersatzrohr erhöht die Lautstärke bis zu 15db je nachdem welcher Endschalldämpfer montiert ist!"

Eine Erhöhung des Schalldrucks um 10 dB entspricht etwa einer Verdopplung der Lautsträrke - da kannst du dir ausrechnen, wie lange es dauert bis die Polizei dich anhält.

Dazu passend noch ein kleiner Auszug aus der StVZO: "Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die ( ... ) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Den Luftfilter kannst du auch vergessen, schon alleine deshalb, weil der nicht ein einziges zusätzliches PS an Motorleistung bringt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Max85
09.04.2005, 03:25 Uhr

zu: TÃœV-Gutachten

ok... gut dann hat sich das ja alles erledigt ;)


wat is dann mit so leute die sich die endtöpfe ausräumen lassen... erhöht sichdort auch die dezibelgröße oder nicht?!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
09.04.2005, 11:49 Uhr

zu: TÃœV-Gutachten

"wat is dann mit so leute die sich die endtöpfe ausräumen lassen... erhöht sichdort auch die dezibelgröße oder nicht?!
"

Natürlich werden die dadurch lauter und deshalb ist es verboten. Wenn es dumm läuft: Erlöschen der BE, macht 50 EUR und 3 Punkte.


mfg


Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
09.04.2005, 13:52 Uhr

zu: TÃœV-Gutachten

Gibbet denn auch so Endschalltöpfe oder Auspuffe die das Auto lauter und bulliger machen UND die man ans Auto machen darf? Die also ne ABE haben oder die der TÜV einträgt?

Oder sind "Lautermacher" grundsätzlich verboten? Fahren ja genügend Autos rum die sich lauter anhören als sie ursprünglich mal waren. Und ich glaub kaum dass das bei allen verboten ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
09.04.2005, 17:04 Uhr

zu: TÃœV-Gutachten

Ja, sicher gibt es Endschalldämpfer oder auch komplette Auspuffanlagen mit ABE, die auch lauter sein können als die originale Auspuffanlage. Das ist dann (leider) erlaubt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
09.04.2005, 20:46 Uhr

zu: TÃœV-Gutachten

"(sorry für die Werbung, aber ich denke dass ich Security_neu dadurch helfen konnte.)"

Danke für die Ratschläge!

Aber ich wollts ja nich selber machen sondern nur allgemein wissen ob das erlaubt sein kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
10.04.2005, 18:54 Uhr

zu: TÃœV-Gutachten

Ja, wie schon geschrieben wurde gibt es da möglichkeiten, Bastuck, Eisenmann, Remus, Supersprint - das sind so die gängigen Hersteller und die liefern auch die meisten Anlagen mit TüV. Wenn der richtige Motor am anderen Ende ist kann sich das sogar ganz nett anhören.
Und, wenn Mehrleistung versprochen wird, das könnt ihr vergessen. Die gibts nur, wenn das ganze dann auch neu abgestimmt wird und auch das wird nur spürbar, wenn man ne neue Anlage ab Krümmer oder ab Kat einbaut und den Kat gegen einen 100Zeller oder so tauscht.

Gruß,

Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Corsa-Fahrer
06.06.2005, 09:27 Uhr

zu: TÃœV-Gutachten

oh doch die mehrleistung merkste...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B / 3 Fehlerpunkte

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Sie müssen warten

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