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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern janpaet
05.04.2005, 09:31 Uhr

Einbahnstraßen

Es gibt in HH Einbahnstraßen (Uni-Nähe), die von Radfahrern in der Gegenrichtung befahren werden dürfen.
Das Ausnahmeschild steht nur unter dem Durchfahrtsverbotsschild am Ende der Einbahnstraße und ist am Anfang der Einbahnstraße nicht sichtbar.

Angenommen, jemand befährt eine gleichrangige Kreuzung, mit einer sich vom Betrachter aus rechts befindlichen o.g. Einbahnstraße.
Frage: Gilt dann die Regel rechts vor links, hat also der Radfahrer die Vorfahrt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.04.2005, 18:10 Uhr

zu: Einbahnstraßen

... ist am Anfang der Einbahnstraße nicht sichtbar.

Ist es nur nicht sichtbar (z.B. wegen eines Baumes) oder ist es gar nicht vorhanden? In einer Einbahnstraße, die für Radfahrer auch in Gegenrichtung freigegeben ist, muss das entspr. Zusatzzeichen auch am Beginn der Einbahnstraße stehen. Anderenfalls handelt es sich um eine Fehlbeschilderung.

Ist bei "rechts vor links" die Straße von rechts eine Einbahnstraße, die von mir wegführt und fehlt das o.a. Zusatzzeichen, dann muss ich auch nicht mit Fahrzeugen aus dieser Straße rechnen. Sieht man aber, dass dennoch ein Radfahrer aus dieser Straße kommt, dann verliert er seine Vorfahrt nicht, selbst wenn er selbst sich falsch verhalten haben sollte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
05.04.2005, 21:30 Uhr

zu: Einbahnstraßen

Hallo,

ich kenne auch eine Einbahnstraße, in der Radfahrer in beide Richtungen fahren dürfen.

Am Anfang der Einbahnstraße ist ein Schild, das darauf hinweist. Der geradeaus weiterfahrende Verkehr sieht dieses jedoch nicht, da es 10 m nach dem Anfang der Einbahnstraße auf der rechten Seite aufgestellt ist und durch das Haus an der Ecke verdeckt wird.
Am Anfang der Einbahnstraße steht kein Vorfahrtsschild für den Geradeausverkehr.
Die der Einbahnstraße entgegenkommenden Radfahrer haben jedoch ein Schild "Vorfahrt gewähren".

Jetzt meine Frage:
Da ich keín Vorfahrtsschild habe und ich das Schild "Vorfahrt gewähren" des Radfahrers nicht in meine Gedanken einbauen darf, dann muß ich den Radfahrer reinlassen, oder?
Oder wurde das Vorfahrtsschild vergessen (Die Straße ist an allen anderen Kreuzungen Vorfahrtsstraße?


Gruß,

diezge

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