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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.03.2005, 23:38 Uhr

zu: Ordnungsgemäß Tunen

Im Prinzip sind Extremumbauten auch in Deutschland möglich, solange eben die Vorschriften der StVZO eingehalten werden. Einzelne Grenzfälle werden auch noch durch TÜV-Richtlinien ergänzt.

Man sollte schon vorher ungefähr wissen, was erlaubt ist und was nicht. Eine generelle "Freigabe" des TÜV vor dem Einbau gibt es aber nicht, weil der TÜV ja nicht schon vorher das Endergebnis eines Umbaus kennen kann.

Einige Umbauten, die du ja auch schon erwähnt hast, sind generell nicht zugelassen, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll. Das betrifft z.B. Dragster oder Lowrider, die nur der Show dienen und per Lkw oder auf einem Anhänger zum Veranstaltungsort gebracht werden müssen.

Will man hingegen einen popeligen Lupo so ändern, dass er hinterher möglichst hässlich aussieht, dann hat da die StVZO nichts dagegen: http://www.auto-tuning24.com/vw-audi-tuning/slides
/lupo-extrem-tuning-giftgruen.JPG

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01.04.2005, 12:18 Uhr

zu: Ordnungsgemäß Tunen

Für mich ist beim Tunen eh das erzielen von höheren Längs- oder Querbeschleunigungen das wichtigste Ziel. Gutes Aussehen ist dann ein Bonus.

Gruß,

Christian

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01.04.2005, 13:28 Uhr

zu: Ordnungsgemäß Tunen

>Wobei ich sage dass auch in D vieles möglich ist, wenn man denn das Geld und die Zeit dazu hat. <

In Punkto Zeit stimme ich dir zu, Geld garnicht mal so unbedingt, aber man muss entsprechende Fähigkeiten mitbringen wenn man sowas machen will.

Jemand aus dem Alfa-Forum fährt auch diverse Umbauten, darunter einen Alfa 33 (maximalmotorisierung ist eigentlich ein 1.7 Liter Boxermotor...) der auf der Bodengruppe eines 164 3.0 V6 aufgebaut ist. Ist alles zugelassen (samt Motor, extremen Kotflügelverbreiterungen etc) und es gab keine Probleme - aber es hat vor allem handwerklichen Aufwand erfordert und jeder Schritt wurde mit dem TÜV abgesprochen und das Fahrzeug wurde während des Umbaus immer wieder vorgeführt.

Gruß,

Christian

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01.04.2005, 20:06 Uhr

zu: Ordnungsgemäß Tunen

Ich finde auch, dass dezentes Tuning, beim dem man die Umbauten kaum erkennt, recht schick wirken kann. Hier mal ein paar Beispiele:

http://www.tuningcars.de/media/0d795c92d6647350b03
f41a647d77e4a/v_d406.jpg


http://www.dubmagazine.com/dsshouston/images/IMG_3
004.jpg


http://streetracing.ru/TuningGalery/2/vc2001.jpg

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01.04.2005, 20:10 Uhr

zu: Ordnungsgemäß Tunen

Also Airride beim H2 ist ja mal geil :D
Voll krass alda, da kriegsch voll den fetten Respekt bei meinen Homies in da hood.

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01.04.2005, 20:13 Uhr

zu: Ordnungsgemäß Tunen

Gutes Tuning ist für mich zB das hier:
http://klech34.cybton.com/SchnitzerS3_1.jpg
Das war mal nen normaler E36, mittlerweile isses nen Schnitzer S3 Silhouette. Innen komplett leer, überall Carbon zur Gewichtsersparnis und Rennschalen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern neon
02.04.2005, 00:48 Uhr

zu: Ordnungsgemäß Tunen

für das geld, was viele für (meist hässliches) tuning ausgeben, kann man sich gleich nen besseres auto kaufen...

was bringt es ein golf 4 so zu tunen, dass ich fürs gleiche geld ein audi TT fahrn kann???

(der TT is nur ein beispiel)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-013 / 3 Fehlerpunkte

Jemand hat soeben eine Haschisch-Zigarette geraucht. Darf er anschließend ein Kraftfahrzeug führen?

Nein, weil er dann fahruntüchtig sein kann

Ja, weil das Rauchen einer Haschisch-Zigarette unbedenklich ist