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jon
29.03.2005, 17:37 Uhr
zu: Viel zu schnell und angehalten
wenn das nicht in österreich war, wo das Augenmaß eines Polizisten für eine Strafe ausreicht, und sie dich wirklich nicht gefilmt haben, brauchst du nichts befürchten.
Georg_g
29.03.2005, 17:40 Uhr
zu: Viel zu schnell und angehalten
wenn das nicht in österreich war, wo das Augenmaß eines Polizisten für eine Strafe ausreicht, und sie dich wirklich nicht gefilmt haben, brauchst du nichts befürchten.
Das ist Unsinn. Auch in Deutschland können Geschwindigkeitsverstöße durch Hinterfahren festgestellt werden. Ich weiß das, weil ich selbst schon davon betroffen war ;-)
Georg_g
29.03.2005, 18:01 Uhr
zu: Viel zu schnell und angehalten
höö? ergibt der satz keinen sinn oder ergibt der satz keinen sinn? *gg*
Hmmm, vielleicht du noch mal langsam lesen meinen Satz, dann hoffentlich klar werden. Satz ergeben auf jeden Fall Sinn. Und ist auch geschrieben in korrekte Deutsch, wie fast alle Beiträge von mich.
Georg_g
29.03.2005, 18:24 Uhr
zu: Viel zu schnell und angehalten
Ach, Schatzerl, hast mich tatsächlich bei einem Rechtschrubfähler erwischt. Dafür darfst du mir mal über den Hintern fahren, äh .., mir hinterherfahren.
Georg_g
29.03.2005, 21:53 Uhr
zu: Viel zu schnell und angehalten
@ ursprüngin:
*harrharr* darf ich das wirklich? :->
Logisch! Oder glaubst du, ich mache leere Versprechungen?
@ bimmler2005:
Du wirst dich wohl kaum rausreden können, wenn zwei Autobahnpolizisten, die mit solchen Sachen Erfahrung haben, dich wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung anhalten. Deine Mitfahrer als Zeugen zu benennen, wird wohl nicht viel bringen. Mal ehrlich: Haben alle 3 Mitfahrer permanent auf deinen Tacho gesehen? Das nimmt dir ja keiner ab.
][
30.03.2005, 16:11 Uhr
zu: Viel zu schnell und angehalten
Nachfahrmessungen ohne Video sind immer heikel.
In NRW werden 15% abgezogen. Hat ein Bekannter neulich noch erfahren als er bei Düsseldorf in einer Baustelle von einem Zivilwagen ohne Messanlagen gestoppt wurde.
Allerdings macht es nach Erfahrung mehrer Forumsmitglieder immer Sinn, diese anzufechten, da der Tacho durch den Reifenfaktor bereits einen Tag nach der Eichung nicht mehr 100%ig genau ist.
Wobei ich eh nicht verstehe, wie man sich von so nem lahmen Opel Omega stoppen lassen kann wenn man nicht gerade mit der letzten Gurke unterwegs ist.
jimmy_18
31.03.2005, 23:51 Uhr
zu: Viel zu schnell und angehalten
Wie schnell sollste denn gefahren sein? u.U. schafft dein Wägelchen laut Fahrzeugschein die angebliche Geschwindigkeit gar nicht. Bei 90 zuviel müsste bei manchen Autos ja ein Limit von 30 gegolten haben :-)
Das wäre auf jeden Fall eine sehr gute Widerspruchsbegründung.
Ansonsten: Die Zeugen im Auto helfen dir idR. nichts.
@ AngryAngel:
Wegen der Ungenauigkeit gibts ja grad die Toleranz ;-)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf eine Ampel
Auf eine Zollstelle
Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106 / 3 Fehlerpunkte
Was endet hier?
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Was verlängert den Bremsweg?
Mitführen eines ungebremsten Anhängers
Fahren auf Gefällstrecken
Nasse oder glatte Fahrbahnen
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