DaRealAd
24.03.2005, 21:48 Uhr
zu: Nachschulung -> Motorradführerschein
Ich versteh deine Frage nicht ganz, aber die Nachschulung hat nichts mit dem Erwerb einer Fahrerlaubnis zu tun. Das nur mehrere Gruppengespräche und eine Abschlussfahrt ohne Prüfunscharakter.
Wenn eine Nachschulung angeordnet wird, musst du sie auf jeden Fall in der Frist machen, sonst wird die Fahrerlaubnis entzogen. Du kannst nicht einen anderen Führerschein machen und sagen "Ich war ja trotzdem in der Fahrschule"
to
24.03.2005, 22:34 Uhr
zu: Nachschulung -> Motorradführerschein
...um mit einem Mythos aufzuräumen:
Eine "Nachschulung aufgrund einer Aufälligkeit während der Probezeit nach Katalog A" (ASF), hat mit einer schnöden Fahrausbildung rein garnichts zu tun.