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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Idoru
23.03.2005, 16:59 Uhr

Voreilige PRüfung???


Hallo

ich bin grad stocksauer auf meinen Fahrlehrer. Entweder er hat ein persönliches Problem mit mir oder er will mich unbedingt durchfallen sehen. Hab jetzt meine 23. Fahrstunde gehabt, mir fehlt 1 Autobahnfahrt, die eigentlich heute hatte, aber aufgrund eines Staus nicht stattgefunden hat, desweiteren noch 3 Überlandfahrten. Ich habe mir selbst 30 Stunden als Ziel gesetzt, weil ich anfangs sehr unsicher mit dem Auto war, aber jetzt hat mich mein Fahrlehrer für nächste Woche Prüfung angemeldet, ohne das ich das wollte! Rückwärts einparken haben wir zum Beispiel erst 2x geübt? Ich denke zwar schon, das ich relativ aktzeptabel durch die Gegend gurke, aber ich hätte sicherheitshalber noch ein paar Stunden genommen? Wo ist das jetzt sein Problem verdammt?

Ich wäre selbst noch unter dem Durchschnitte einiger meiner Freunde, die ca 30 Fahrstunden hatten und eigentlich sehr gut Autofahren... .

Was kann/sollte ich jetzt tun?
Bítte um Rat, weil 1 Woche ziemlich schnell vergehen kann...

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23.03.2005, 17:03 Uhr

zu: Voreilige PRüfung???

Was kann/sollte ich jetzt tun?

Du könntest diesen Beitrag ausdrucken und deinem Fahrlehrer überreichen.

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23.03.2005, 17:21 Uhr

zu: Voreilige PRüfung???

war das jetzt sarkasmus?

Tut mir LEid, falls du damit andeuten willst das ich nicht gehandelt habe, dann irrst du dich.

Ich hab ihm ganz klipp und klar gesagt das ich diesen Termin nicht bestätigen will, weil ich mich noch unsicher fühle und er nur ":DU BIST JETZT FÄLLIG!"

Der weiß doch ganz genau was mir noch fehlt
Also normalerweise denke ich, lässt der Fahrlehrer einen zur PRüfung wenn er davon überzeugt ist das er fahren kann ,aber ich hör nur immer.. "Erzähl das alles mal deinem Prüfer!"

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23.03.2005, 17:48 Uhr

zu: Voreilige PRüfung???

war das jetzt sarkasmus?

Nein, ich habe das zwar etwas knapp und überspitzt ausgedrückt, aber ich wollte damit andeuten, dass du diese Sache nur persönlich mit deinem FL besprechen kannst und ein Forum nicht wirklich alle Probleme lösen kann. Wie ich aber lese, hast du dich ja gegenüber deinem FL schon entsprechend geäußert und es ist schade, dass er offenbar keine Rücksicht darauf nimmt. In diesem Fall hilft es dir wohl nur noch, klipp und klar zu sagen, dass du den Termin nicht wahrnehmen wirst. Zwingen kann er dich nämlich nicht zur Prüfung.

@ u_a_ü:

das alte kind meinte es nicht so *ggg* ;-)

Wieso altes Kind? Heißt das nicht mehr junger Mann? Du Göre ;-)

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23.03.2005, 17:51 Uhr

zu: Voreilige PRüfung???

Ich habe in der Tat erwähnt, das ich mir noch unsicher bin, aber er will mich unbedingt da durchzerren. ICh frag mich auch, warum er nicht einfach still aktzeptiert das ich freiwillig noch mehr machen möchte?

Aber ehrlich gesagt ist mein Problem nicht das Fahren selbst ,sondern ich hab eher einwenig Bammel vor dem Einparken, wei lwir das wie schon erwähnt, SEHR SEHR selten geübt haben.. .

Was wäre eigentlich wenn ich bis nächste Woche Donnerstag tatsächlich nicht mehr parken übe und das dann in der Prüfung verlangt wird. SOllte ich dann ganz frech sagen, das wir dieses Manöver nie geübt haben???

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23.03.2005, 18:54 Uhr

zu: Voreilige PRüfung???

Hm.. im letzten Ausweg bleibt mir da wohl wirklich nichts anderes übrig? Ist das rechtlich gesehen dnan überhaupt von Bedeutung? Fakt ist dann schließlich, das ich die Prüfung angetreten habe, was kann man daran dann noch ändern?

Umso mehr Ärger ich mir mit dem Fahrlehrer mache umso negativer wird es doch für ich werden...

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23.03.2005, 21:38 Uhr

zu: Voreilige PRüfung???

@ u_a_ü:

ach da steh ich drüber und wenn schon, dann "verzogene göre", bitte.

So was Schlimmes würde ich nie sagen!

und das du mit deinen 16 jahren grad mal den mopedführerschein gemacht hast, heißt nicht, das du damit automatisch in die kategorie "mann" aufsteigst. :-)) ;-)

Hach, das tut gut. Endlich hält man mich mal wieder für jung und knackig. Dabei habe ich nie einen Moped-Führerschein gemacht. Zum Mann wurde ich erst mit dem Auto-Führerschein ...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-106 / 3 Fehlerpunkte

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Ein Zonenhaltverbot

Vorausgegangene Streckenverbote

Eine Vorfahrtstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen rechts abbiegen. Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-102-B

Der Lkw wird anhalten

Nach dem Abbiegen des Lkw können Fußgänger von der gegenüber liegenden Seite kommen

Der Fußgänger könnte den Lkw vorbeilassen und dann vor Ihnen die Fahrbahn überqueren