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10.03.2005, 16:53 Uhr
zu: ABE, TÃœV-Eintragung... ich blick' nicht durch!
ABE ist Eintragungsfrei, solange du sonst nichts am Fahrwerk veränderst. Wenn du zB Spurplatten hast, dann musst du meines Wissens nach auch Felgen mit ABE eintragen lassen.
Wenn sonst alles Serie ist und Felgen & Reifendimensionen stimmen kannst du die draufschrauben und fahren.
Darf ich Fragen, was für Felgen du holst? Für dieses alte Fiat-Ding in der komischen Farbe? :D
Georg_g
10.03.2005, 19:15 Uhr
zu: ABE, TÃœV-Eintragung... ich blick' nicht durch!
Trotz ABE kann es sein, dass der Wagen dem TÜV oder der Dekra vorgeführt werden muss, wenn die Wirksamkeit der ABE von einer sog. "Änderungsabnahme" abhängig ist. Das steht dann aber in der ABE ausdrücklich drin. Dabei wird dann lediglich überprüft, ob das Teil korrekt montiert wurde.
Bei Felgen macht aber eine Änderungsabnahme keinen Sinn, weil man die Felgen ja jederzeit wieder wechseln kann (z.B. beim Wechsel von Winterreifen auf Sommerreifen) und für die Montage auch keine speziellen Kenntnisse notwendig sind. Daher gehe ich davon aus, dass in der ABE deiner Felgen diese Änderungsabnahme nicht gefordert ist.
Siehe auch § 19 Abs. 3 StVZO:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php
DaRealAd
10.03.2005, 20:07 Uhr
zu: ABE, TÃœV-Eintragung... ich blick' nicht durch!
Ja, solang die Reifengröße im Schein bereits drinsteht (und dort nicht an irgendwelche bestimmten Felgen gebunden ist), und in der ABE nichts besonderes drinsteht, brauchst du keine Eintragung.
ruby5000
31.03.2005, 19:46 Uhr
zu: ABE, TÃœV-Eintragung... ich blick' nicht durch!
Hallo,
mein Fahrzeug wurde tiefergelegt und das ganze ist auch eingetragen worden. Gleichzeitig wurde ein Spoiler montiert mit einer ABE, meine Winterreifen sind eingetragen lediglich die ALU-Felgen haben einen entsprechende ABE. Das Ganze passierte vor 5 Jahren.
Jetzt mußte das Fahrzeug zum TÜV und der Prüfer erzählt mir das der Spoiler eingetragen werden muss, ganauso wie auch die ALU's.
Sind jetzt Gesetzesänderungen eingetreten oder war der Prüfer einfach nur blöde ??
Gruß
Ruby
Georg_g
31.03.2005, 20:10 Uhr
zu: ABE, TÃœV-Eintragung... ich blick' nicht durch!
Da gilt sinngemäß das Gleiche, was ich oben geschrieben habe: Ist die Wirksamkeit der ABE von einer Änderungsabnahme anhängig, dann muss das Fahrzeug dem TÜV vorgeführt werden. Das steht dann auch ausdrücklich in der ABE drin. Fehlt ein solcher Hinweis in der ABE, dann ist diese automatisch gültig, also auch ohne diese Änderungsabnahme. Ob das bei deinem Spoiler nun der Fall ist, kannst nur du herausfinden, indem du jetzt mal deine Spoiler-ABE genau durchliest ;-)
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