Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stef_CH
07.03.2005, 15:38 Uhr

Führeschen_Deuschland_Polen_Schweiz

Ich wohne in der Schweiz.....

Leider ist mir der Führerausweis entzogen nach 10 Jahren worden weil ich mehrere Unfall hatte...ich bekomme ihn auch nicht mehr zurück....ich kann frühstens in 5 Jahren in der Schweiz der Führerausweis erwerben.

Meine Frage:

Wenn ich in Deuschland oder in Polen den EU Führerausweis erwerbe.... dann kann ich in der Schweiz 1 Jahr mit dem Ausweis fahren!

Das habe ich gehört..... ist das richtig? Oder muss ich dann einen EU Ferien Wohnsitz haben?

Ich könnte auch einen Deutschen Ferien Wohnsitz annehmen....und auch ein Auto mit DE Nummern bestzen.... ich wohne direkt an der Deuschen Grenze!!

Oder weiss jemand was ich machen könnte? Einen Schweizer Ausweis unter einem anderen Namen?
Oder kann mann auch einen EU Ausweis kaufen?

Danke um Eure Antwort!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.03.2005, 17:38 Uhr

zu: Führeschen_Deuschland_Polen_Schweiz

Ein ausländischer Führerschein berechtigt nur 6 Monate zum Fahren in einem anderen Land. Das ist zumindest bei den Staaten so, die dem Abkommen über den Internationalen Kraftfahrzeugverkehr beigetreten sind, wobei ich davon ausgehe, dass die Schweiz auch zu diesen Staaten gehört. Allerdings nützt dir der deutsche oder polnische Führerschein nichts, wenn du eine Sperre in der Schweiz hast. Zumindest wäre das so, wenn die CH-Regeln ähnlich den D-Vorschriften sind. Da sich aber hier wohl kaum einer speziell mit dem CH-Verkehrsrecht auskennt, kann dir am ehesten wohl ein Schweizer Anwalt weiterhelfen.

Ein Auto mit deutschem Kennzeichen nützt dir übrigens gar nichts, es besteht höchstens noch die Gefahr gegen versicherungs- und steuerrechtliche Vorschriften zu verstoßen.

Und was die Fragen zum Ausweis unter einem anderen Namen oder dem "Kauf" eines Ausweises betrifft, so wendest du dich am besten in deinem südlichen Nachbarland an einen Mafioso deines Vertrauens.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
08.03.2005, 13:19 Uhr

zu: Führeschen_Deuschland_Polen_Schweiz

Da du als Scheizer kein EU-Bürger bist nützt dir dieser Führerschein nichts, du müsstest 200 Tage in der EU wohnen, um ihn zu bekommen , dann aber natürlich nicht in der Schweiz fahren, denn dort hast du ja Fahrverbot.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
26.04.2005, 01:28 Uhr

zu: Führeschen_Deuschland_Polen_Schweiz

@ Stef_CH
Du warst doch der Vogel, der nach der Seite, die alle möglichen Dokumente fälscht gefragt hat. Sorry, aber wenn sie die den Schein entzogen haben hat das wohl auch seinen Grund. Man sollte zu seinen Fehlern stehn.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.04.2005, 10:27 Uhr

zu: Führeschen_Deuschland_Polen_Schweiz

Auch ein ausländischer Führerschein bringt Dir in der Schweiz nichts, wenn Du dort ein Fahrverbot hast. Um einen deutschen Führerschein zu erwerben, mußt Du einen Wohnsitz in Deutschland haben und dort nachweislich 185 (200?) Tage verbringen. Dan kannst Du den FS zwar machen, aber musst mit erheblichen Problemen bei Verkehrskontrollen in der Schweiz rechnen.

Die Regelungen über Sperrfristen sind extra dafür gemacht, daß man sie nicht oder nur schwer umgehen kann...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-007 / 3 Fehlerpunkte

Was kann die berauschende Wirkung von Alkohol verstärken?

Schlaf-, Schmerz- oder Beruhigungsmittel

Trinken auf "nüchternen" Magen

"Sturztrunk"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-108 / 3 Fehlerpunkte

Welcher Mindestabstand muss vor einem Fußgängerüberweg beim Halten oder Parken eingehalten werden?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-113 / 3 Fehlerpunkte

An Haltestellen darf nur gehalten werden, wenn Busse nicht behindert werden. Wie lange dürfen Sie dort höchstens halten?

Minuten

Minuten