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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sircharls
14.01.2005, 16:06 Uhr

Amtshandlung rechtens oder ???

Darf ein in Zivil aber nicht im Dienst befindlicher
Polizeibeamter bei einer strittigen Situation im
Straßenverkehr, bei der er eine der streitenden
Parteien ist, Amtshandlungen vornehmen oder
muß er, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer
gegebenfalls Polizei vor Ort rufen, um den
Streitfall zu klären ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.01.2005, 16:29 Uhr

zu: Amtshandlung rechtens oder ???

Was meinst Du denn zum Beispiel mit Amtshandlungen?

Hm... irgendwie ist das hier glaub ich nciht das richtige Forum für diese Frage, hier geht es um Straßenverkehr...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
14.01.2005, 17:25 Uhr

zu: Amtshandlung rechtens oder ???

aber zugegeben eine interessante Frage!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006

Geradeaus

Nach rechts

Nach links

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-016 / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten älterer Fußgänger ist an Zebrastreifen häufig zu beobachten?

Sie blicken weder nach links noch nach rechts

Sie kehren manchmal auf halbem Wege um

Sie betreten unerwartet die Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B

Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind

Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen

Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen