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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Niklas
11.01.2005, 18:17 Uhr

Verwarnungsgeld -> Probezeit

Servus miteinander,

ich bin noch in der Probezeit und bin Mitte November letzten Jahres von der Polizei an den Straßenrand gewinkt worden, nachdem ich auf dem Fahrrad eine Ordnungswidrigkeit begangen habe. Jetzt kam der Brief, in dem mir das Vergehen zur Last gelegt wird, verbunden mit einem Verwarnungsgeld von 25,00 Euro.

Ich hatte mit einem Aufholseminar gerechnet, ein Verwarnungsgeld bedeutet aber doch keine weiteren Konsequenzen, keinen Punkt in Flensburg, kein Seminar, oder? Das alles droht einem doch nur nach einem Bußgeld, richtig?

Bin ich nach der Zahlung frei und habe meinen Führerschein so sicher wie und je? ;)

Bitte um eine schnelle Antwort,

niklas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
11.01.2005, 18:24 Uhr

zu: Verwarnungsgeld -> Probezeit

Ja, da brauchst du nichts befürchten.
Bei Verstößen als Radfahrer kommt normalerweise nur das halbe Bußgeld zur Anwendung.
Da du deshalb unter 40 € liegst, gibts auch keine Punkte und daher keine Nachschulung.
Zahl das Verwarngeld fristgerecht (sonst kommen nochmal 25,60 € Gebühren und Auslagen dazu) und freu dich.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136

Eine Zone mit absolutem Haltverbot

Vorausgegangene Streckenverbote

Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Gegenüber welchen Verkehrsteilnehmern müssen Sie sich besonders vorsichtig verhalten?

Gegenüber Behinderten, Hilfsbedürftigen und älteren Fußgängern

Gegenüber Kindern

Gegenüber Radfahrern, die durch unsichere Fahrweise auffallen