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05.01.2005, 19:22 Uhr

Probezeit am 10.1.2005 abgelaufen oder am 11.1.2005?

Hallo an alle!

Ich weiß, man sollte hier keine unnötigen Fragen stellen. Ich wollte auch nicht das Forum hier zumüllen, sondern mich wirklich nochmal vergewissern.

Ich habe meinen Führerschein am 10.1.2003 ausgestellt bekommen. Rechnerisch ist das also am jetzt kommenden Montag 2 Jahre her und damit ist meine Probezeit abgelaufen oder? Läuft die am 10.1.2005 ab oder zählt noch der 10.1. dazu und erst am nächsten Dienstag, den 11.1.2005, ist sie abgelaufen?
Innerhalb der 2 Jahre wurde ich nie geblitzt, hatte allerdings 2 (kleine) Unfälle, leider jedoch mit jeder Menge Ärger verbunden. Der erste wurde ohne Polizei geregelt, von daher ist der ja irrelevant für die Probezeit.
Beim zweiten hatte ich ein Bußgeldverfahren am Hals, bin aber glücklicherweise mit Rechtsanwalt aus der Sache rausgekommen. Das Bußgeld wurde also nicht verhängt und ich habe keine Punkte in Flensburg bekommen.

Folglich müsste doch am Montag, den 10.1.2005 meine Probezeit beendet sein? Oder am Dienstag, den 11.1.?

Ich hoffe, dass mir jemand antworten kann!
Wollte auch nicht spammen wie gesagt!

Danke im Voraus
Andele

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?

Als Warnsignal

Als Rufzeichen

Als Überholsignal

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße