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05.01.2005, 19:22 Uhr

Probezeit am 10.1.2005 abgelaufen oder am 11.1.2005?

Hallo an alle!

Ich weiß, man sollte hier keine unnötigen Fragen stellen. Ich wollte auch nicht das Forum hier zumüllen, sondern mich wirklich nochmal vergewissern.

Ich habe meinen Führerschein am 10.1.2003 ausgestellt bekommen. Rechnerisch ist das also am jetzt kommenden Montag 2 Jahre her und damit ist meine Probezeit abgelaufen oder? Läuft die am 10.1.2005 ab oder zählt noch der 10.1. dazu und erst am nächsten Dienstag, den 11.1.2005, ist sie abgelaufen?
Innerhalb der 2 Jahre wurde ich nie geblitzt, hatte allerdings 2 (kleine) Unfälle, leider jedoch mit jeder Menge Ärger verbunden. Der erste wurde ohne Polizei geregelt, von daher ist der ja irrelevant für die Probezeit.
Beim zweiten hatte ich ein Bußgeldverfahren am Hals, bin aber glücklicherweise mit Rechtsanwalt aus der Sache rausgekommen. Das Bußgeld wurde also nicht verhängt und ich habe keine Punkte in Flensburg bekommen.

Folglich müsste doch am Montag, den 10.1.2005 meine Probezeit beendet sein? Oder am Dienstag, den 11.1.?

Ich hoffe, dass mir jemand antworten kann!
Wollte auch nicht spammen wie gesagt!

Danke im Voraus
Andele

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie Warnblinklicht sehen?

Mit einem

- Lkw, der liegen geblieben ist

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-101 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit darf eine Ladung über die Rückstrahler nach hinten höchstens hinausragen, ohne dass eine Kennzeichnung notwendig ist?

m

m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird