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 grosso
03.01.2005, 11:40 Uhr
Verschärfte Bußgelder bei Fehlverhalten an Bahnübergängen??
Guten Morgen,
wünsche noch ein frohes und gesegnetes neues Jahr 2005 und möchte folgende Frage loswerden.
Ich habe gehört, dass die Bestrafung von Verstößen gegen die Regeln an Bahnübergängen in den kommenden Monaten drastisch angehoben werden soll. Missachtet ein Autofahrer trotz rotem Blinklicht und sich senkender Schranke die Wartepflicht so soll dies 150 EUR und ein Monat Fahrverbot bringen. Richtig teuer wird das Umfahren oder Umgehen von Schranken oder Halbschranken:
450 EUR und drei Monate Fahrverbot (bisher 50 EUR) für Kraftfahrer, 225 EUR (bisher 5 EUR) für Fußgänger und Radler (bisher 10).
Wann sollen diese Maßnahmen Gesetz werden und wo kann man das schon mal nachlesen?
Denke, der Weg ist richtig, denn es gibt viel zu viele Menschen, die die Gefahr unterschätzen.
Wäre für Informationen darüber dankbar.
Gruß aus Hessen,
Oliver

 DaRealAd
03.01.2005, 11:45 Uhr
zu: Verschärfte Bußgelder bei Fehlverhalten an Bahnübergänge
http://www.adac.de/mitgliedschaft_leistungen/motor
welt/m_archiv/Pressemeldungen/Das_aendert_sich_200
5.asp
Laut ADAC "voraussichtlich Ende 2005".
Und sonst stehen auch noch ein Haufen weitere interessante Änderungen drin.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte
Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?
Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt
Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird
Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte
Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?
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