Umschreibung ausländischer Führerscheine

Ausländische Fahrerlaubnis

Die Experten mögen verzeihen, korrekterweise muss es »Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse« heißen. Gemeint ist: Man wandelt eine außerhalb Deutschlands erworbene Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis um. Ganz so einfach wie das klingt ist es aber nicht.

Dieser Artikel beschäftigt sich nur mit der Umschreibung. Zum Thema "Anerkennung ausländischer Führerscheine" (für die Zeit vor der Umschreibung oder bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland) gibt es eine eigene Seite.

Je nachdem, aus welchem Land der Erde die Fahrerlaubnis stammt, sind die Vorschriften für die Umschreibung unterschiedlich. Teilweise muss die theoretische und/oder die praktische Prüfung absolviert werden.
 

Eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis kann nicht umgeschrieben werden,

• wenn der Inhaber das in Deutschland geforderte Mindestalter für die inländische Klasse noch nicht erreicht hat

• wenn es sich um einen vorläufigen Führerschein oder einen Lernführerschein handelt (der im Ausstellungsland also noch nicht vollwertig ist, Beispiel "Learner's Permit")

• wenn die Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Umschreibung bereits abgelaufen ist,

• solange in Deutschland ein Fahrverbot besteht,

• wenn die Fahrerlaubnis während eines Aufenthalts im Ausland erworben wurde, der kürzer als 185 Tage war

• wenn der Auslandsaufenthalt nur auf dem Papier bestand, d.h. der ständige Aufenthalt tatsächlich weiterhin Deutschland war

Die Vorschrift, dass die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis zwingend innerhalb von drei Jahren erfolgen musste, wurde inzwischen abgeschafft.

EU- und EWR-Führerscheine

Die Umschreibung eines EU- oder EWR-Führerscheins ist freiwillig, denn der Führerschein gilt in Deutschland unbefristet. Es findet keine Prüfung statt. Genau das war ja eine der Absichten bei der Einführung des EU-Gemeinschaftsführerscheins. Eine Liste der EU- und EWR-Staaten finden Sie auf den nächsten Seiten.
 

Staaten mit vereinfachter Umschreibung

Für viele Staaten der Erde besteht die Möglichkeit, eine dort erworbene Fahrlerlaubnis prüfungsfrei in eine deutsche umschreiben zu lassen (z.B. einige Bundesstaaten der USA, kanadische Provinzen). Das liegt entweder daran, dass diese Staaten eine mit der deutschen vergleichbare Ausbildung verlangen, oder dass zwischen der BRD und diesen Staaten Abkommen zur gegenseitigen prüfungsfreien Umschreibung existieren. Das ist natürlich besonders interessant für Austausch-Schüler oder -studenten, die sich länger als ein halbes Jahr im Ausland aufhalten, weil die Kosten für eine Fahrerlaubnis dort oftmals geringer sind als in Deutschland. Inwieweit eine ausländische Ausbildung zum Überstehen der deutschen Probezeit befähigt, steht auf einem anderen Blatt.

Eine Liste dieser Staaten mit vereinfachter Umschreibung finden Sie auf den nächsten Seiten. Dort steht, welche Klassen umgeschrieben werden und ob eine theoretische oder praktische Prüfung verlangt wird.

Wenn ein Staat dort nicht aufgelistet ist (z.B. "New York"), dann müssen die deutschen Führerscheinprüfungen absolviert werden.

Der Rest der Welt...

Für alle übrigen, in den Listen nicht genannten Staaten gilt also bei der Führerschein-Umschreibung: Theorie- und Fahrprüfung müssen in Deutschland bestanden werden. Es gibt weder gegenseitige Anerkennungs-Verträge noch eine vergleichbare Ausbildung.
 

Die Prüfungen

Sollten Prüfungen nötig sein, so verlaufen diese im Grunde genau wie ganz normale Fahrprüfungen auf Anfängerniveau, es wird nicht mehr - oder weniger - verlangt. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt aber, dass den ausländischen Bewerbern die Fahrprüfung trotz ihrer Erfahrung nicht unbedingt leichter fällt als den einheimischen Neulingen. 45 Minuten auf Prüfungsniveau zu fahren ist nicht vergleichbar mit der täglichen Fahrt von A nach B.

Heißt das, dass man wie ein Anfänger wieder die Fahrschule besuchen muss? Ja und nein. Die Fahrprüfung kann man in der Tat nur ablegen, wenn man von einem Fahrlehrer begleitet wird. Für die Ausbildung (Vorbereitung auf die Prüfung) gelten aber keine Vorschriften — der Kandidat entscheidet bei einer Umschreibung also selbst, wie intensiv er sich vom Fahrlehrer ausbilden lassen möchte. Man sollte allerdings bereit sein, die deutschen Besonderheiten des Straßenverkehrs zu trainieren und falsche Fahr-Gewohnheiten abzulegen, um die Prüfung zu bestehen.

Die Probezeit

Nach der Umschreibung gilt die deutsche Probezeit (siehe §2a StVG),

• wenn seit der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis noch keine zwei Jahre vergangen sind;

• der Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis wird voll auf die zweijährige deutsche Probezeit angerechnet, nur der "Rest" läuft noch in Deutschland

• bestimmte Verkehrsverstöße innerhalb der Restprobezeit können zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zum Entzug der Fahrerlaubnis führen (siehe Probezeit)

 
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