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Auslandsführerschein

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18.05.2012, 10:43 Uhr

zulässiger Tschechischer Autoführerschein ,darf ich dann in Deutschland roller 5

hallo

ich habe einen zulässigen tschechischen Autoführerschein ,darf ich dann in Deutschland Roller a 50ccm fahren? Auf meine Führerscheinkarte aus der CZ sind hinten nur das Datum hinter dem Auto(B) und den großen Hänger (BE) eingetragen.

darf ich dann mit der B Fahrerlaubnis auch bis 50ccm in Deutschland fahren?

Danke im voraus für Antworten

mit freundlichen Grüßen Kris

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
18.05.2012, 11:19 Uhr

zu: zulässiger Tschechischer Autoführerschein ,darf ich dann in Deutschland roller 5

Die Führerscheinklasse B beinhaltet auch die der Klasse M.
Folglich darfst du Kleinkrafträder bis 50ccm und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h fahren.

Bezüglich der Geschwindigkeit werden dir unter Umständen noch ein paar km/h mehr erlaubt:
Bis 50 km/h darf dein Kleinkraftrad fahren, wenn es bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen ist, ODER
wenn es sich bei deinem Fahrzeug um ein Fahrrad mit Hilfsmotor, im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, handelt und es bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen ist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-009-B

Ich lasse den blauen Pkw durchfahren

Ich darf vor dem gelben Pkw abbiegen

Ich lassen den gelben Pkw durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?

Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind

Überweg frei lassen

Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist