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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern speciallistcs87
27.08.2009, 13:47 Uhr

Oklahoma Motorradführerschein

Hallo

Ich bin 23 Jahre und ab Januar für 1 Jahr in den USA bei einem Lehrgang und habe vor in Oklahoma mein Motorrad-Füherschein zu machen und ihn dann in Deutschland umschreiben zu lassen. Habe beim ADAC gelesen das Oklahoma zu den Staaten gehört wo man keine Prüfung machen muss.. Gilt das auch für Füherschein A?

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27.08.2009, 16:50 Uhr

zu: Oklahoma Motorradführerschein

nein, gilt nur für klasse d

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern speciallistcs87
03.09.2009, 17:05 Uhr

zu: Oklahoma Motorradführerschein

also müsste ich hier die Prüfungen ablegen oder den kompletten Füherschein hier machen??

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03.09.2009, 17:12 Uhr

zu: Oklahoma Motorradführerschein

die prüfung ablegen, vorher aber fahrstunden machen.

mfg

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04.09.2009, 07:23 Uhr

zu: Oklahoma Motorradführerschein

das ja auch mist dann bringt mir das ja nix wenn den hier in Deutschland komplett nochmal machen musst...dann fällt das mit den 6 Monaten Gültigkeit des US-Füherscheins auch flach oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
04.09.2009, 09:14 Uhr

zu: Oklahoma Motorradführerschein

das nicht, aber viele staaten begrenzen die gültigkeit des führerscheins bis zum ablauf des visums.

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung