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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Niklas
11.01.2005, 18:17 Uhr

Verwarnungsgeld -> Probezeit

Servus miteinander,

ich bin noch in der Probezeit und bin Mitte November letzten Jahres von der Polizei an den Straßenrand gewinkt worden, nachdem ich auf dem Fahrrad eine Ordnungswidrigkeit begangen habe. Jetzt kam der Brief, in dem mir das Vergehen zur Last gelegt wird, verbunden mit einem Verwarnungsgeld von 25,00 Euro.

Ich hatte mit einem Aufholseminar gerechnet, ein Verwarnungsgeld bedeutet aber doch keine weiteren Konsequenzen, keinen Punkt in Flensburg, kein Seminar, oder? Das alles droht einem doch nur nach einem Bußgeld, richtig?

Bin ich nach der Zahlung frei und habe meinen Führerschein so sicher wie und je? ;)

Bitte um eine schnelle Antwort,

niklas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
11.01.2005, 18:24 Uhr

zu: Verwarnungsgeld -> Probezeit

Ja, da brauchst du nichts befürchten.
Bei Verstößen als Radfahrer kommt normalerweise nur das halbe Bußgeld zur Anwendung.
Da du deshalb unter 40 € liegst, gibts auch keine Punkte und daher keine Nachschulung.
Zahl das Verwarngeld fristgerecht (sonst kommen nochmal 25,60 € Gebühren und Auslagen dazu) und freu dich.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Kreuzung

Auf eine Gefahrstelle

Auf eine Erste-Hilfe-Station

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h