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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mischa_w
08.01.2005, 14:59 Uhr

Nachschulung wegen nicht eigetragenen Pedalen.

Ich wurde vor ca. 1 1/2 Monate von der Polizei angehalten und kontrolliert, dabei stellte man fest, dass die Sportpedale an meinen Auto nicht eingetragen waren. Dies wusste ich aber nicht, da ich das Auto so gekauft hatte und das Autohaus kein Wort darüber verlor. Nun wandte ich mich an das Autohaus, diese veranlassten den TÜV und rieten mir, ich solle ein Schreiben aufsetzen, in dem ich schildere, dass ich diese Pedalen am Kontrolltag eingebaut habe, jedoch am selben Tag auch einen Termin mit dem TÜV beim Autohaus vereinbart hätte--- Dies tat ich, da die vom AUtohaus sagten, dass sie das schon häufiger hatten und das dann immer fallen gelassen wird. Ich vertraute diesen Autohaus auch blind, da wir bereits 2 AUtos dort kauften... Etwas später bekam ich Post von der Bußgeldstelle mit 3 Punkten in Flensburg, heute der Brief, ich müsse an einen Aufbauseminar teilnehmen...
MEINE FRAGE: Gibt es irgendeine Möglichkeit, dagegen vorzugehen?????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
08.01.2005, 15:05 Uhr

zu: Nachschulung wegen nicht eigetragenen Pedalen.

Wenn der Bußgeldbescheid bereits rechtskräftig geworden ist (Ein oder zwei Wochen Einspruchsfrist oder so), dann gibts da nichts mehr dagegen zu tun. Du hättest damals Einspruch einlegen müssen. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob diese Ausrede geholfen hätte.

Da du bereits die Anordnung zum Aufbauseminar bekommen hast, wird das alles schon vorbei sein, nehme ich an.

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08.01.2005, 17:23 Uhr

zu: Nachschulung wegen nicht eigetragenen Pedalen.

Es kann doch wohl nicht angehen, dass man wegen so einer Kleinigkeit (Pedale) Punkte bekommt!!

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08.01.2005, 17:37 Uhr

zu: Nachschulung wegen nicht eigetragenen Pedalen.

War halt wohl das übliche "Betriebserlaubnis erloschen"... Die Pedale sind auch für die Verkehrssicherheit extrem wichtig... Wenn man beim Bremsen abruscht, oder gar das Pedal bei einer Vollbremsung abbricht, wär das gar nicht gut... Aber egal ob die Punkte gerechtfertigt sind oder nicht, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, dann ist es definitiv zu spät was dagegen zu tun.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mischa_w
11.01.2005, 18:25 Uhr

zu: Nachschulung wegen nicht eigetragenen Pedalen.

Ich danke euch erst einmal allen, für eure Beantwortung...
Das witzlose an der Sache ist, dass der TÜV gleich danach veranlasst wurde, nur hat man sich die Pedalen nicht einmal angeschaut, sondern die 42 EURO kassiert und den TÜV ausgestellt- was hat das dann bitte alles für einen Sinn?
Ich komme mir irgendwie nur verarscht vor!!!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-134

Auf ein Haltverbot,

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-140-B / 3 Fehlerpunkte

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Beim Einfahren in den Kreisverkehr

Beim Verlassen des Kreisverkehrs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

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