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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hardrein
04.04.2011, 17:42 Uhr

Umschreibung einer Fahrerlaubnis die in Bosnien-Herzegowina erworben wird.

Hallo zusammen,
ich bin 23 Jahre alt und in Deutschland bei meiner Mutter gemeldet. Allerdings halte ich mich vorwiegend in Bosnien-Herzegowina auf, da ich meine Berufsausbildung absolviere. Zur Zeit bin ich dabei eine Fahrerlaubnis in Bosnien-Herzegowina zu erwerben.

Ist es möglich diese Fahrerlaubnis in Deutschland umzuschreiben?

Muss ich nochmals eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren?

Für Eure Antworten meinen besten Dank im voraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.04.2011, 10:16 Uhr

zu: Umschreibung einer Fahrerlaubnis die in Bosnien-Herzegowina erworben wird.

beides ja.

mfg

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-006-B

Ich muss warten

Der Radfahrer muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen parken

Sie dürfen halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren