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Auslandsführerschein
 biker-driver
01.01.2010, 23:18 Uhr
Führerschein - vor 40 jahren im Ausland gemacht ?
Hallo,
Ich bin auf diese überaus interessante Internetseite gestoßen und habe hinsichtlich, der hier diskutierten Themen eine Frage und hoffe geholfen zu werden, nun zu meinem Fall:
Ich bin 55 Jahre alt und bin vor lange Zeit ins Ausland ausgewandert habe auch eine Staatsangehörigkeit, des jeweiligen Landes erworben,aufgrund der Heirat mit eine Landsfrau, ohne meine Deutsche zu verlieren, dementsprechend habe ich dort auch meinen Führerschein gemacht. Das war in den 70ern.
Nun kurze zeit später anfang der 80ern kehrte ich nach Deutschland zurück ohne den Führerschein umzuschreiben, damals gings noch problemlos, bereue es auch :-), da ich nie auf ein Auto angewiesen war.
Wie sieht es denn jetzt aus kann ich diesen alten lappen noch irgendwie gebrauchen oder muss ich auf meine alten Knochen die Fahrschule aufsuchen ?
Vielen Dank im vorraus für eure konstruktive Antworten.

 Ellysa
02.01.2010, 01:04 Uhr
zu: Führerschein - vor 40 jahren im Ausland gemacht ?
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/umschreibung
.php
Sollte die meisten Fragen klären können.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist
Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen
Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte
Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?
Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen
Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab
Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte
Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?

Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren
Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen
Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
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