Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern NL
14.05.2007, 19:19 Uhr

Argentinischer Führerschein in Deutschland

Hola!
Ein Bekannter von mir hat einen argentinischen Führerschein. Seit ein paar Jahren lebt er in England. Dort musste er nach einem Jahr einen Test machen, weil seine argentinische Fahrerlaubnis abgelaufen war. Nun kommt er für längere Zeit nach Deutschland. Kann mir jemand sagen, ob er mit dem argentinischen Schein in Deutschland fahren darf? Wenn ja, wie lange? Muss er eine Prüfung ablegen?

Fragen über Fragen....
Vielen Dank für eine Antwort!
Nora

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.05.2007, 19:28 Uhr

zu: Argentinischer Führerschein in Deutschland

Wenn Dein Bekannter im Besitz einer gültigen argentinischen Fahrerlaubnis ist, so kann er damit 6 Monate in Deutschland fahren. Danach verliert die FE ihre Gültigkeit.
Da Argentinien nicht in Anlage 11 FeV aufgeführt ist, werden argentinische Fahrerlaubnisse nicht umgeschrieben. D.h. Dein Bekannter müsste die theoretische und praktische Prüfung zum Erwerb einer deutschen FE ablegen; da er aber im Vorbesitz einer argentinischen war, müsste er nach § 31 Abs. 2 FeV z.B. keine Pflichtfahrstunden und Theorieunterricht nehmen.
Ein paar Fahrstunden sollte man jedoch einplanen, da einen ganz ohne kein Fahrlehrer zur Prüfung anmelden wird.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie hier tun, wenn Sie geblendet werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-103-B

Zum rechten Fahrbahnrand schauen

Beschleunigen, um schneller aus dem Lichtkegel herauszukommen

Geschwindigkeit notfalls vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-102 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen als Erster an eine Unfallstelle mit Verletzten. In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren

Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern - Erste Hilfe leisten

Erste Hilfe leisten - Rettungsdienst alarmieren - Unfallstelle absichern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

110 oder 112

0130