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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hammer
15.10.2006, 14:11 Uhr

Führerschein mit 17 Jahren in England

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielleicht sind Sie so freundlich und beantworten mir folgende Fragen. Vielen Dank im voraus !

Mein Sohn (derzeit 16, im Februar 2007 wird er 17 Jahre alt) geht seit September 2006 in England für ein Jahr zur Schule. Ortsansässige Fahrschulen werben bei den Schülern mit einem um ca. 200 Euro billigeren Führerschein als in Deutschland.
Gilt für die Regelung der 185 Tage Auslandsaufenthalt immer das Kalenderjahr von Januar - Dezember, oder wird im Falle einer Umschreibung ebenfalls akzeptiert, dass der Schüler von September 2006 - Juli 2007 mehr als 185 Tage im Ausland war (Schuljahr) ?

Sollte mein Sohn in England den Führerschein bestehen, so kann er ein halbes Jahr weiter mit dem englischen Führerschein in Deutschland fahren, obwohl er erst 17 ist ?

Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pikay1985
15.10.2006, 14:52 Uhr

zu: Führerschein mit 17 Jahren in England

Hallo!

Mit dem vollen britischen Führerschein (ROSA Plastikkarte plus "Paper-Counterpart") darf Ihr Sohn hier unbegrenzt fahren, auch mit 17. Erst wenn der Führerschein nach 10 Jahren abläuft, muss er ihn in einen deutschen umtauschen.

Mit der "Provisional Licence" (GRÜNE Plastikkarte plus Counterpart) darf er hier NICHT fahren.

Die 185-Tage-Regelung interessiert in England nicht wirklich, aber Januar bis Juli sind nach meiner Rechnung schon ausreichend ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?

Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot

Geld- und/oder Freiheitsstrafe

Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren