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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lukr5000
02.04.2006, 22:31 Uhr

zu: Führen ausländischer Fahrzeuge

Darf ein Deutscher, der in Polen sein Studium macht mit dem polnischen Fahrzeug und polnischer Fahrerlaubnis zum Wochenende in Deutschland fahren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.04.2006, 00:12 Uhr

zu: zu: Führen ausländischer Fahrzeuge

Wenn es hier Probleme geben kann, dann nur von steuerlicher Seite.
Wenn dein Wohnsitz in Deutschland liegt, dann ist das Fahrzeug für den Zeitraum, den es in Deutschland von dir bewegt wird, steuerpflichtig.
(Wobei ich mir nicht sicher bin, ob "Wohnsitz" bedeutet, dass du hier gemeldet bist, oder wie beim Führerschein du dich auch den Großteil der Zeit (=185 Tage im Jahr) hier aufhalten mussT)

Klarheit schafft wohl eine Anfrage beim Finanzamt deines hiesigen Wohnsitzes.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-119 / 3 Fehlerpunkte

In der Dämmerung kommt Ihnen eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit eingeschalteter Beleuchtung entgegen. Womit müssen Sie rechnen?

Die Breite der Zugmaschine ist trotz der eingeschalteten Beleuchtung nicht immer erkennbar

Die Zugmaschine kann ein breiteres, schlecht erkennbares Arbeitsgerät mitführen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-105 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch zu hohe Geschwindigkeit

Durch Einschalten der Beleuchtung am Tage

Durch liegen gebliebene Fahrzeuge, die nicht vorschriftsmäßig abgesichert sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt