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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
25.08.2005, 00:46 Uhr

zu: Unfallflucht

Ggf. wird das dann ein Gericht anhand von Gutachtern klären müssen ob du bei dem Schadensbild was mitgekriegt haben müßtest oder nicht. Bei 700 Talern denke ich aber schon das man da was merkt.
Bei erwiesener Unfallflucht gibts dann Punkte, Geldstrafe und Führerscheinentzug, außerdem kann deine Versicherung sich leistungsfrei stellen, daß bedeutet du kannst den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen.

Ich weiß, ist nicht sehr aufheiternd aber Tatsache.

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01.09.2005, 14:24 Uhr

zu: Unfallflucht

Führerschein-Entzug soll es nur geben, wenn es Verletzte gab oder der Schaden 2000 Euro übersteigt.

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25.02.2007, 21:34 Uhr

zu: Unfallflucht

mir ist auch soetwas passiert.. ich habe soner ollen angeblich einen 20cm kratzer in die beifahrertür gemacht. allerdings war an meinem auto übehaupt nichts zu sehen. (kadett mit kunststoff stoßstange wie sandpapier)
GoaSkin bist du dir sicher, dass der führerschein nur bei so hohen beträgen entzogen wird? hab n bissl schiss... mein anwalt meinte §142 zieht meist sowas mit sich und genau der stand in der anklageschrift... nun hab ich am 13.3. eine termin vor gericht

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116 / 3 Fehlerpunkte

Wer darf in eine so beschilderte Straße einfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116

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