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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sugar85
24.02.2007, 12:50 Uhr

Datum des Urteils?

Ich habe innerhalb der Probezeit ein Verkehrsdelikt begangen.
Mitlerweile ist meine Probezeit aber vorbei und die Staatsanwaltschaft hat sich noch nicht gemeldet.
Meine Frage ist nun, ob das Datum des Urteils zählt , also die Probezeit dann nicht mehr beachtet wird, oder das Datum des Deliktes.
Bei Punkten verhält es sich wohl so...
Sugar

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
24.02.2007, 12:55 Uhr

zu: Datum des Urteils?

das datum des deliktes zählt.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem Grundstück über einen Gehweg auf die Fahrbahn einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Verkehrsteilnehmer auf dem Gehweg dürfen nicht gefährdet werden

Immer zuerst auf den fließenden Verkehr auf der Fahrbahn

Gegebenenfalls ist ein Einweisen erforderlich