Verbandkasten mit sinnvollem Inhalt
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Seit 1998 gibt es den Pkw-Verbandkasten mit anderem Inhalt nach der neuen DIN-Norm
13164 und dem § 35h StVZO. Hauptsächliche Neuerung: die Rettungsdecke, damit
Verletzte nicht unterkühlen (beispielsweise während der Schocklagerung). Diese
Decke ist aus sehr dünner Thermofolie.
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Was nun den Verkauf von Verbandkästen angeht, so dürfen die alten im Handel
schon lange nicht mehr angeboten werden. Sie bekommen beim Kauf eines Verbandkastens
also die aktuelle Version, so sollte es jedenfalls sein. Schauen Sie auf der Außenhülle
nach oder fragen Sie den Verkäufer, ob die Rettungsdecke wirklich enthalten ist.
Eine
Verpflichtung für Autofahrer, den vorhandenen Erste-Hilfe-Behälter zu ersetzen
oder umzurüsten, gibt es jedoch (noch) nicht. Darüber wird aber beim Gesetzgeber
bereits nachgedacht. Bitte schauen Sie aber sicherheitshalber mal nach, ob wenigstens
die obligatorischen zwei Paar Einmalhandschuhe drin sind, denn die gehören schon
seit einigen Jahren wirklich hinein. Wenn Sie die nicht haben, fahren Sie mit
der Uralt-Version des Verbandkastens herum und riskieren ein Verwarnungsgeld.
Tipp: Freiwillig einen neuen Verbandkasten zu kaufen ist natürlich eine sinnvolle
Sache, denn mal ehrlich: der alte aus dem Kofferraum kann doch schon sprechen,
oder? Allerdings sollte man dann das Stück Ölkreide aus dem bisherigen Kasten
»retten« und in den neuen legen, damit man im Falle eines Unfalls
Reifenspuren markieren kann. Die Kreide ist nämlich in der neuen Version nicht
mehr dabei.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.21-103 / 3 Fehlerpunkte
Wofür müssen Sie vor Antritt der Fahrt mit Ihrem Pkw sorgen?
Dass auch die Mitfahrer die vorhandenen Sicherheitsgurte anlegen können
Dass Sie nach hinten ausreichende Sicht haben
Dass keine Gegenstände (z.B. Verbandkasten, Autoatlas, Fotoapparat) lose auf der hinteren Ablage liegen
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