Parkverbot vor abgesenkten Bordsteinkanten
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Wer am Fahrbahnrand parken möchte, muss nicht nur darauf achten, ob Halt- oder
Parkverbote am Straßenrand aufgestellt sind. Er darf auch dort nicht parken, wo
sich eine abgesenkte Bordsteinkante befindet.
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Diese Vorschrift soll etwa verhindern, dass Rollstuhlfahrer die Straße nicht
mehr überqueren können, weil an den Stellen mit flacher Kante immer wieder Fahrzeuge
den Weg versperren. Weil man zwischen Halten und Parken unterscheidet, ist es
also nach wie vor erlaubt, bis zu drei Minuten an einer solchen Stelle zu halten,
wenn man jederzeit in der Lage ist, wegzufahren.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Vor Bordsteinabsenkungen
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