Ampel und Haltlinie

»An einigen Kreuzungen befinden sich Haltelinie und Ampel weit auseinander. Muss ich noch anhalten, wenn ich bei Rot die Linie schon überquert habe?«

Ampel und Haltlinie

Wenn man noch vor der Ampel ist: Anhalten.
Sonst droht ein Rotlicht-Verstoß.

Eine rote Ampel bedeutet immer Halt, das weiß nun jeder. Nicht so klar ist allerdings, für welche Fahrzeuge das noch gilt, besonders in Bezug auf die Haltlinie. Besonders, wenn der Verkehr stockt und manche Fahrzeuge schon vor der Haltlinie sind, oder im Bereich der Fußgänger-Markierungen. Und deshalb ein Blick in die StVO, Paragraph 37, dort steht:

»Rot gebietet: Halt vor der Kreuzung«.

Es ist also gar nicht die Rede von der Haltlinie. Mit anderen Worten: Jeder, der eine rote Ampel vor sich hat, muss noch warten, oder anders ausgedrückt: Wer mit dem Fahrersitz die rote Ampel überquert, begeht immer einen Rotlichtverstoß.

Wenn man auf dem relativ langen Weg zwischen Haltlinie und Ampel noch einmal wartet, steht man eventuell bei Rot irgendwo dazwischen. Das behindert und ärgert vielleicht die Fußgänger, ist aber ungefährlich und bleibt ohne Folgen, ganz im Gegensatz zum Überfahren einer roten Ampel (Bußgeld von 90 bis 360 EURO, bei längerer Rotphase ein Monat Fahrverbot und drei bis vier Punkte in Flensburg, Anordnung eines Aufbauseminars, Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre... überzeugt?)

Es gibt aber auch eine clevere Methode, gar nicht in diese Situation zu kommen: Warten Sie doch bei Grün und stockendem Verkehr einfach vor der Haltlinie, bis Sie die Kreuzung mit Sicherheit überqueren können. Entweder löst sich der Stau auf, oder Sie stehen goldrichtig, wenn es wieder Rot wird. Das Hupen von hinten darf man dabei getrost als Unerfahrenheit deuten...

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Mindestabstand von einer Ampel muss ein Fahrzeug beim Halten einhalten, wenn diese durch das Fahrzeug verdeckt würde?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel hat gerade auf "Gelb" gewechselt. Wie verhalten Sie sich als Linksabbieger?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.2.37-005-B

Anhalten

Zügig abbiegen