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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Maxi29
30.09.2012, 12:44 Uhr

Roller mit Klasse b ?

Hi,
Bin vor kurzem 16 geworden und wollte mal Fragen wie das mit der Klasse b genau aussieht. Kann ich, wenn ich die Klasse b mit 16 machen sobald ich bestanden habe schon Roller fahren, auch wenn ich den Führerschein ja erst mit 17 bekomme?
Lg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
01.10.2012, 13:31 Uhr

zu: Roller mit Klasse b ?

»Kann ich, wenn ich die Klasse b mit 16 mache ....«

Die praktische Prüfung für Klasse B wirst du nicht eher als einen Monat vor deinem 17. Geburtstag ablegen dürfen - und das auch nur, wenn du bF17 machst. Anträge dafür werden ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters entgegen genommen.
Es geht hier also im Höchstfall um "nur" einen Monat, den du dich gedulden musst, wenn du von der kostenlosen Dreingabe profitieren willst.

Alternativ steht es dir natürlich frei, Klasse M separat vorzuziehen.
Ob du die gut 600 €uro für etwas investierst, das du bald später "geschenkt bekämst", ist dir überlassen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit orangefarbener Warntafel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen halten

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126

Auf das Ende einer Zone mit einer

- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h

- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h

- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h