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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xetex
07.08.2012, 11:30 Uhr

Doppelte Staatsbürgerschaft Motorradführerschein im Ausland

Hallo,
ich habe eine doppelte Staatsbürgerschaft: Deutsch und Kroatisch.
Ich habe in beiden Ländern einen angemeldeten Wohnsitz. Wohne aber Hauptsächlich in Deutschland. Bin ca. 5 - 10 Mal pro Jahr in Kroatien.
Ich möchte einen Motorrad-Führerschein in Kroatien machen.
Ist dieser dann in Deutschland gültig. Ich führe immer beide Ausweise mit mir. Würde dann also 2 deutsche Dokumente und 2 kroatische Dokumente (Ausweis Führerschein) mit mir führern. Sommer 2013 tritt Kroatien der EU bei.

Beste Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
08.08.2012, 13:50 Uhr

zu: Doppelte Staatsbürgerschaft Motorradführerschein im Ausland

Staatsbuergerschaft interessiert nicht die Bohne

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xetex
09.08.2012, 08:34 Uhr

zu: Doppelte Staatsbürgerschaft Motorradführerschein im Ausland

Hallo Volltreffer,

habe deinen Kommentar leider nicht ganz verstanden.
Ist es legal oder nicht?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
21.08.2012, 13:09 Uhr

zu: Doppelte Staatsbürgerschaft Motorradführerschein im Ausland

Nein, isses nicht, les doch die Vorschriften dazu oder frag deine FSSt, der Satz "wohne hauptsaechlich in D" sollte dir da zu denken aufgeben.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte

Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113

Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte

In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006

Nach rechts

Geradeaus

Nach links

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich