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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ZeroCrashOverride
04.10.2011, 22:50 Uhr

Von Polizei gelasert in probezeit

Hallo Leute,

Da ihr ja schon so vielen helfen konntet hoffe ich nun dass ihr mir auch helfen könnt!

Also:

Ich bin 18 hatte das begleitendefahren mit 17 und befinden mich momentan in der Probezeit.
Gestern bin ich meine Oma abholen gefahren.
Auf dem Rückweg von ihr/mit ihr bin ich von der Polizei gelasert worden mit 77 km/h Innerorts!
Sprich 3 km/h Toleranz =25 Km/h zu viel! was aber nicht stimmen kann!
Ich bin kurz bevor ich raus gewunken worden bin angefahren (1.gang) musste dann ca. 200 - 250 Meter hinter einer älteren frau her tuckern und bin dann in den 3. gang!
Nach weiteren 150 Metern mochte mein Auto dieses nicht mehr! (es ruckelte) also bin ich zurück in den 2. gang und habe sie Überholt ( sie ist keine 50 gefahren) (2 spurige Straße) als ich mit meinem Überholvorgang fertig war bin ich wieder auf den rechten Fahrstreifen und bim meine 55 evtl. auch 60 gefahren (immer noch im 2. gang Ca. 4000 RPM) im gleichen Moment wurde ich selbst überholt und da stand dann auch schon jemand in grün auf der Straße und meinte das sie mich mit 77 km/h gemessen hätten! (mein erster Gedankengang STIMMT NICHT 2. gang 77 km/h = roter Bereich =Motor kaputt) da der Polizist ja auch meinte sie hätten mich über eine längere Distanz gemessen! und meine Oma sagte auch sofort zu mir das wir nicht schneller als 55 gefahren sind!

so ich als ich zuhause war erstmal den Bußgeldrechner angeschmissen und was sagt er schönes! Nachschulung USW... !



Meine frage nun Was kann ich dagegen tun????

MFG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
05.10.2011, 06:17 Uhr

zu: Von Polizei gelasert in probezeit

Na, da kann ja kaum was passieren; Der Motor geht bei 77 km/h im 2. Gang kaputt und die Großmutter kann Deine Geschwindigkeit bezeugen.... ;)

Spaß beiseite; Woher weißt Du, zu welchem Zeitpunkt Du gelasert worden bist?
Das kann auch schon mal 1 oder 2 km vor dem Anhalten passiert sein.

Und das nach Deiner Darstellung da quasi 2 Fahrzeuge nebeneinander ein anderes innerorts überholt haben, kann irgendwie nihct mit Deinen empfundenen Meterangaben übereinstimmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
05.10.2011, 07:13 Uhr

zu: Von Polizei gelasert in probezeit

Mein erster Gedanke:
Wende dich an http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=i
dx

Dort springen nicht nur regelmäßig Beamte herum, die selber von berufswegen lasern und dir deshalb auch über Fehler beim Messen (und deren evtl. Nachweisbarkeit) Auskünfte geben können, sondern auch Anwälte, die dir einen groben Überblick bzgl. der Chancen eines Widerspruchs verschaffen.
Ich fürchte, ohne Anwalt (für Verkehrsrecht!) kommst du nicht aus der Sache raus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ZeroCrashOverride
05.10.2011, 08:24 Uhr

zu: Von Polizei gelasert in probezeit

@ wackeldackel
@ peg

erstmal danke für eure schnelle hilfe! aber nunmal zu @wackeldackel wir konnten vorher nicht gelasert werden, da wir durch eine kurve gefahren sind!
und zu dem überholvorgang muss du wohl etwas falsch verstanden haben ! Ich habe das auto was vor mir fuhr(rechter fahrstreifen) überholt als ich an ihr vorbei war bin ich von linken fahrstreifen zurück auf den rechten ! und dort wurde ich dann Überholt!


MFG

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Einbahnstraße

Abbiegen verboten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-005 / 3 Fehlerpunkte

Im Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn hält ein Linienbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle. Wie verhalten Sie sich?

Geschwindigkeit beibehalten, da der Bus auf der anderen Fahrbahnseite hält

Nur dann mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren wollen

Auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben Weisungen von Polizeibeamten?

Ihnen ist Folge zu leisten

Sie entbinden von der eigenen Sorgfaltspflicht

Ihnen ist nur Folge zu leisten, wenn sie mit den aufgestellten Verkehrszeichen übereinstimmen