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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern denisef
27.07.2011, 10:17 Uhr

6 Monats Regel auch fuer US Staatsbuerger?

Ich habe 14 Jahre in den USA gelebt und habe in Kalifornien meinen Motorrad Fuehrerschein gemacht. (Ich besitze den Autofueherschein von Dtl.)
Ich habe die doppelte Staatsbuergerschaft und bin in den USA noch gemeldet (da es die An und Abmeldungspflicht in den USA garnicht gibt), werde aber jetzt auch in Dtl wieder gemeldet sein. Ich will die naechsten paar Jahre in Deutschland verbringen.
Muss ich den Motorradfuererschein innerhalb der 6 Monate umschreiben lassen oder kann ich meinen Kalifornischen Fuehreschein als US Staatsbuerger weiterbenutzen?

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28.07.2011, 01:35 Uhr

zu: 6 Monats Regel auch fuer US Staatsbuerger?

Hallo!
Der Wohnsitz im Sinne des Fahrerlaubnisrechts ist nicht dort, wo man gemeldet ist, sondern dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat (sprich: dort, wo man lebt).
Sobald Du in Deutschland lebst, hast Du hier, und nur hier, Deinen Wohnsitz im Sinne des Fahrerlaubnisrechts.
Somit läuft Deine US- FE, trotz US- Staatsbürgerschaft, hier nach 6 Monaten ab und muss umgeschrieben werden.

MfG
Durban :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jandi
05.05.2012, 12:38 Uhr

zu: 6 Monats Regel auch fuer US Staatsbuerger?

Nach deutschem Recht muss man aber auch dort gemeldet sein, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Damit kommt es auf gleiche raus.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-117 / 3 Fehlerpunkte

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Eine Baustelle, die in etwa 100 m Entfernung beginnt

Eine Baustelle, die eine Länge von 100 m hat

Eine Baustelle, die nach 100 m endet

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Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte

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