Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rudiratlos
10.07.2011, 15:05 Uhr

Parken auf Gehwegen

...und mal wieder dieses beliebte Thema, aber vielleicht weiß ja jemand Rat!
Ich habe ein Knöllchen bekommen und wollte mich mal über die rechtliche Situation informieren.

In der Straße, in der ich geparkt habe, steht vor Haus Nummer 4 ein Schild Nr. 315, dass das Parken auf dem Gehweg mit allen 4 Rädern erlaubt. Der Pkw steht also nicht mit 2 Rädern auf der Straße, sondern komplett auf dem Gehweg. Ansonsten sind keine Pfeile oder sonstige Beschränkungen auf dem Schild. der Gehweg hat die ganze Straße entlang die gleiche Breite, ein weiteres Schild, weiter hinten in der Straße, was das Parken auf dem Gehweg erlaubt oder wieder aufhebt, gibt es nicht. Ich habe vor Haus 10 auf dem Gehweg geparkt (mit allen 4 Reifen) und ein Knöllchen kassiert (danke Düsseldorf!). Allerdings muss man sagen, dass zwischen Haus Nr. 4 und Haus Nr. 10 mehrere Einfahrten und somit auch abgesengte Bordsteine sind. Auf dem Knöllchen stand aber nicht, unerlaubtes Parken am abgesenkten Borstein, sondern unerlaubtes Parken auf dem Gehweg...

Was meint ihr! Für welchen Bereich gilt das Schild vor Hausnr.4? Nur unmittelbar unter dem Schild? Wird der Geltungsbereich durch die Einfahren unterbrochen?

Für jede Antwort bin ich dankbar. persönl.Einschätzungen, eigene Erfahrungen oder rechtliche Wertungen...

DANKE !

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern milanista305
10.07.2011, 19:54 Uhr

zu: Parken auf Gehwegen

Könntest du vielleicht ein Bild hochladen? Dann kann man sich den Geltungsbereich des Z. 315 besser vorstellen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DieselTec
14.01.2012, 15:06 Uhr

zu: Parken auf Gehwegen

Hallo,

rufe doch mal bei der Stadt an und frage nach. Ich habe schon selber häufig genug erlebt, dass man sich auch seitens der Ordnungshüter vertan hat.
Sind schließlich auch nur Menschen. Die dann teilweise auch nur kommen weil jemand angerufen hat der sich trotzdem gestört fühlte etc. . Die arbeiten unter ziemlichem Druck.
Anderer Grund der mir jetzt spontan einfällt:
Schild 315 hin oder her es muss eine Mindestbreite Gehweg freibleiben. Und das wird seit Touareg, Audi Q7 etc teilweise echt eng...

Ich hoffe du kannst die Sache klären!
Chris

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125

Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang

Auf einen beschrankten Bahnübergang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

Zwischen 50 m und 150 m

Zwischen 150 m und 250 m

Zwischen 250 m und 350 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-102 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?

Als Warnsignal

Als Überholsignal

Als Rufzeichen