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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HoMI
22.02.2011, 11:12 Uhr

Winterreifen für Motorräder

Hallo, ich habe hier einen Auszug der EG Richtlinie

"Auszug aus Richtlinie 70/156/EWG:


"KAPITEL I
Begriffsbestimmungen
Artikel 1
Als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie gelten - mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen sowie landwirtschaftlichen Zug - und Arbeitsmaschinen - alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau , mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger ."

Müssen Motorräder nun Winterreifen haben oder nicht??

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
23.02.2011, 13:13 Uhr

zu: Winterreifen für Motorräder

Die Definition eines Fahrzeugs nach der Rili 70/156/EWG spielt für die Winterreifenpflicht keine Rolle. Welche Fahrzeuge Winterreifen benötigen, geht unmittelbar aus § 2 Abs. 3a StVO hervor, nämlich Kraftfahrzeuge. Anschließend werden ein paar Ausnahmen genannt, bei denen WR auf der Antriebsachse ausreichen bzw. die gar keine WR benötigen.

Die StVO verweist auf die Rili 92/23/EWG nur bezüglich der Definition des Begriffs "Winterreifen", nicht aber bezüglich der Fahrzeugarten, sodass auch der Verweis in der Rili 92/23/EWG auf die Rili 70/156/EWG keine Rolle spielt.

Daher müssen auch Motorräder Winterreifen haben, weil sie eben Kraftfahrzeuge sind. Das gilt natürlich nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.

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