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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ACAB
25.09.2010, 00:57 Uhr

Folgen bei einem Punkt in Probezeit?

Habe ein Bußgeld sowie einen Punkt bekommen weil ich diese eine Plakette nicht hatte und im eingeschränkten Halteverbot geparkt hatte oder so.
Auf jeden Fall einen Punkt und das in meiner ohnehin schon durch MPU verlängerten Probezeit.
Womit habe ich jetzt zu rechnen wenn ich das Bußgeld bezahlt habe?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ACAB
25.09.2010, 12:12 Uhr

zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?

Handelt es sich um einen A- oder B-Verstoß? Oder muss ich jetzt so oder so ein Aufbauseminar machen wegen einem Punkt in der (bereits verlängerten) Probezeit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
25.09.2010, 17:57 Uhr

zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?

Die fehlende Umweltplakette ist ein B-Verstoß. Siehe dazu
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=4bd
b07200ef5289c71077b3a05d04c80&showtopic=71767&
amp;view=findpost&p=1056715267


Die Sache mit "durch MPU verlängerte Probezeit" habe ich nicht wirklich verstanden.
Bedeutet das, dass du dich bereits bei Punkt 4 der Probezeitmaßnahmen, nach dieser Graphik
http://www.landratsamt-miltenberg.de/sv/Sg34/bilde
r/probezeit.gif

befunden hast?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
25.09.2010, 20:11 Uhr

zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?

Die Probezeit wird schonmal nicht durch eine MPU verlängert.
Hier ist wahrscheinlich - bedingt durch ein Alkohol- oder Drogendelikt, ein besonderes ASF nach § 36 FeV angeordnet worden, welches von einem Psychologen durchgeführt wird.

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27.09.2010, 00:11 Uhr

Erstmal danke für die Antworten!!!

Hm also scheinen keine weiteren Folgen zu drohen?

Ich dachte man hätte mir mal gesagt dass meine Probezeit verlängert wurde. Musste wegen Drogen zur MPU und danach noch irgendein Aufbauseminar machen um den Führerschein wieder zu bekommen.

Wie ist es eigentlich mit geblitzt werden? Ist ein A-Verstoß, oder? Wohne in Frankfurt da passiert das einem leider schnell! Bin mir nämlich nicht sicher ob ich mal geblitzt wurde. Ist aber schon einige Wochen her (weiß es nicht genau) und habe noch keine Post bekommen. Wielange dauert es normalerweise bis der Brief kommt?

Und was ist eigentlich mit Auto ummelden bei Umzug? Habe neuen Hauptwohnsitz (hab den alten glaub ich als Zweitwohnsitz gelassen oder so) und habe gehört dass man eine Strafe bekommt wenn man sich mit der Ummeldung des Autos länger als sechs Wochen Zeit lässt oder so.

Schonmal danke für die Hilfe im Voraus, tolles Forum hier!

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27.09.2010, 14:46 Uhr

zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?

Eine Geschwindigkeitsübertretung von bis zu 20 km/h hat keinen Einfluss auf die Probezeitmaßnahmen. Erst ab dem 21. km "über erlaubt" ist es ein A-Verstoß. Vorher heißt es "nur": Zahlen und fröhlich sein. ;o)

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27.09.2010, 15:22 Uhr

zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?

Zur Ummeldung und den Fristen:
Die Bußgeldkatalognummer 180 sagt dazu

Gegen die Mitteilungspflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, Wohnsitz- oder Sitzänderung des Halters, Standortverlegung des Fahrzeugs, Veräußerung oder gegen die Anzeigepflicht bei Außerbetriebsetzung oder gegen die Pflicht, das Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen, verstoßen: 15 €
Quelle: http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/bussgeldkata
log.php?s=174


Ein A-Verstoß ist das Nichtummelden sicherlich nicht. Und bei den B-Verstößen ist erläutert:
» .... Sonstige Straftaten und Verkehrsverstöße aus dem Bußgeldkatalog, die nicht in Katalog A stehen und mindestens 40 EURO Geldbuße kosten. «

Und nun fängt auch mein gedankliches Problem an:
Weil ich auf Quellen stoße, die die Höhe des Bußgeldes von der Fristüberschreitung zur Ummeldung abhängig machen:
» Meistens beginnt der Bussgeldkatalog mit einem Verwarngeld von 15 Euro und die Grenze über 100 Euro liegen kann.Bei einer Überschreitung von 6 Monaten bedarf es schon einer "guten" Erklärung, warum die Ummeldung des Kfzs erst zu einem derart späten Zeitpunkt erfolgte. Ab einer Überschreitung der Frist um über 6 Monate seit dem Umzug ist meistens jedoch ein Bussgeld in Höhe von ca. 40-50 Euro (Stand 31.12.2006) zu bezahlen. «
Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/news/1753.html

Ist es deshalb so, dass die verspätete Ummeldung mal ein B-Verstoß sein kann und mal nicht? Je nachdem wie lange die Frist überschritten wurde?

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27.09.2010, 23:18 Uhr

zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?

Okay, ich muss jetzt aber doch noch mal auf meine ursprüngliche Frage zurückkommen.
Das mit dem Parken und der Plakette bei mir war also nur ein B-Verstoß, in dem Schreiben steht aber dass ich einen Punkt bekommen habe und wer in der Probezeit einen Punkt bekommt muss an einem Seminar teilnehmen, oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
27.09.2010, 23:52 Uhr

zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?

Nein, grundsätzlich ist das nicht (wenn auch häufig ,o) ).
Für ein Handytelefonat bekommt man zB auch einen Punkt, aber keine "Einladung".

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
28.09.2010, 00:09 Uhr

zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?

Hier für dich noch einmal eine Auflistung der A- und B-Verstöße:
»
A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus «


Die Sache mit der Umweltplakette ist eine unbefugte Beutzung eines Fahrzeuges (ohne Plakette hast du nichts in der Umweltzone zu suchen).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ACAB
28.09.2010, 14:28 Uhr

zu: Folgen bei einem Punkt in Probezeit?

Alles klaro, dann noch eine allerletzte Frage:
Es gibt auch keine Regelung wegen der ich jetzt irgendwie eine "Einladung" oder ähnliches bekomme weil mein Bußgeld ca. 73€ betrug, oder?

Entschuldigt meine extreme Verunsicherung aber habe wie gesagt schlechte Erfahrungen rund um den Führerschein   

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107

Nötigenfalls herunterschalten

Heraufschalten, um die Geschwindigkeit beizubehalten

Bremsen, damit in diesem Gefälle die Geschwindigkeit nicht zu hoch wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird