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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern buedeleckhard
19.08.2010, 00:17 Uhr

Zeitliche Beschränkung Montag bis Freitag (Zeichen 1042-33 u.ä.)

Hallo Leute,

ich bin nun schon so einige Jahre als Kraftfahrer auf unseren Straßen unterwegs; die meiste Zeit davon beruflich. Nun bin ich über den Umstand gestolpert, dass der Zusatz "Werktags" unter einem Verkehrsschild bedeutet, dass das Hauptschild (z.B. eine Geschwindigkeitsbeschränkung) auf die "werktägliche Zeit" von Montag bis Samstag (ja, SAMSTAG!!!) gilt - ausgenommen sind nur gesetzliche Feiertage.
Das Zusatzschild "Montag bis Freitag" sagt im Grunde nichts anderes aus, als dass nur der Samstag ausgeklammert ist.

Meine Frage: Gilt das Zusatzschild auch an Feiertagen? Gibt es hierzu irgendein Urteil? Diese Frage ist von mir nur interessehalber, weil der eigentliche Grund des entsprechenden Schildes an einem Feiertag oft wenig oder keinen Sinn macht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.08.2010, 09:17 Uhr

zu: Zeitliche Beschränkung Montag bis Freitag (Zeichen 1042-33 u.ä.)

Mir ist jetzt nicht ganz klar, auf welches Zusatzzeichen sich deine Frage bezieht. Beim Zusatzzeichen "werktags" ist die Sache ganz eindeutig: alle Tage außer Sonn- und Feiertagen. Auch der Samstag ist also ein Werktag.

Beim Zusatzzeichen "Mo-Fr" ist die Sache nach überwiegender Meinung auch klar: Auch wenn ein Feiertag auf einen dieser Tage fällt, so ist er doch vom Zusatzzeichen erfasst. Wenn der 1. Mai als ein Donnerstag ist, dann ist das zwar ein Feiertag, aber dennoch "Mo-Fr". Hierzu gibt es allerdings auch abweichende Meinungen, die besagen, dass das Zeichen "Mo-Fr" an gesetzlichen Feiertagen nicht gelten soll. Ich halte diese Ansicht für falsch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.08.2010, 11:00 Uhr

zu: Zeitliche Beschränkung Montag bis Freitag (Zeichen 1042-33 u.ä.)

»Wenn der Platz Werktags (einschl. Feiertage) nicht beparkt werden soll, dann Zeichen 1042-30.«

Nein, eben nicht. "Werktags" schließt Feiertage nicht ein, sondern ausdrücklich aus.

»Für den 1. Mai oder dem 3. Oktober - oder andere Feiertage - müsste sich dann jemand in die Parkbewirtschaftungsbereiche begeben, die Schilder abdecken, soll das Parken an diesen Tagen erlaubt werden.«

Wenn eine Regelung nicht an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gelten soll, dann kann man diese Tage mit dem Zusatzzeichen "Mo-Fr werktags" erreichen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.08.2010, 12:04 Uhr

zu: Zeitliche Beschränkung Montag bis Freitag (Zeichen 1042-33 u.ä.)

Nur wenige ZZ sind in der StVO abgebildet, der Großteil befindet sich im amtlichen VZ-Katalog.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.08.2010, 15:56 Uhr

zu: Zeitliche Beschränkung Montag bis Freitag (Zeichen 1042-33 u.ä.)

Auf www.sicherestrassen.de findet man so einige.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?

Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind

Überweg frei lassen

Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-001 / 3 Fehlerpunkte

Es nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn. Wie verhalten Sie sich?

Wenn nötig, vorsichtig auf den Gehweg ausweichen

Immer scharf bremsen und sofort stehen bleiben

Dem Fahrzeug Platz machen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?

Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen

Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich

Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein