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Alexander224
04.08.2010, 22:16 Uhr
Führerscheinerwerb für EU-Bürger, die in eine Schule in D besuchen
Dieser website entnehme ich, dass EU-Bürger, die in Deutschland eine Schule oder Hochschule besuchen, auch in D einen Führerschein machen/erwerben können, auch wenn sie nicht in D gemeldet sind.
Frage: Gilt das auch für Auszubildende, die auf Grund ihrer Berufsausbildung
in D ja auch eine Berufsschule besuchen ? Im Gesetzestext wird der Begriff "Schule" nicht näher definiert.
M.E. würde es auch dem Sinn einer derartigen Regelung widersprechen, wenn
man Berufsausbildungsverhältnisse nicht einbeziehen würde (?).
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-001 / 3 Fehlerpunkte
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In Kurven
An Fußgängerüberwegen
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Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?
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Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken
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Sie fahren innerorts hinter einem Fahrzeug mit ortsfremden Kennzeichen. Was könnte geschehen?
Der Vorausfahrende
- bremst unerwartet
- betätigt den Blinker vor dem Abbiegen zu spät
- hält unerwartet an, um nach dem Weg zu fragen
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