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04.08.2010, 22:16 Uhr

Führerscheinerwerb für EU-Bürger, die in eine Schule in D besuchen

Dieser website entnehme ich, dass EU-Bürger, die in Deutschland eine Schule oder Hochschule besuchen, auch in D einen Führerschein machen/erwerben können, auch wenn sie nicht in D gemeldet sind.

Frage: Gilt das auch für Auszubildende, die auf Grund ihrer Berufsausbildung
in D ja auch eine Berufsschule besuchen ? Im Gesetzestext wird der Begriff "Schule" nicht näher definiert.

M.E. würde es auch dem Sinn einer derartigen Regelung widersprechen, wenn
man Berufsausbildungsverhältnisse nicht einbeziehen würde (?).

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-005 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?

Es darf nicht

- geparkt werden

- überholt werden

- gehalten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-004 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Fahrzeugen müssen Sie das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen ermöglichen?

Linienbussen

Schulbussen

Taxen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-104 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann eine Gefährdung entstehen?

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Durch abgefahrene Reifen

Durch auffällige Lackierung des Fahrzeugs