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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dakevstar2004
14.06.2010, 17:21 Uhr

Motorradführerschein Polen

Tag zusammen.
Ich wollte meinen Motorradführerschein in Polen machen und wollte jetzt wissen, ob ein Zweitwohnsitz bei der Oma vom Kollegen reicht.
Ich würde dann nächsten Monat runter fliegen mich Melden und dann drei Monate später wieder runter fliegen und meinen Führerschein dort machen.
Dann habe ich ja einen Polnischen Führerschein, wird der dann hier ohne wieteres anerkannt oder nicht?????
Danke im vorraus für eure Antworten.
Gruß Kevin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
14.06.2010, 21:08 Uhr

zu: Motorradführerschein Polen

Der ausländischer EU- Führerschein ist hier nur gültig, wenn man seinen ordentlichen Wohnsitz ("Lebensmittelpunkt") zum Zeitpunkt des FE- Erwerbs im betreffenden Ausland hatte (§ 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV).
Der eingetragene Wohnsitz ist dabei nur Anhaltspunkt.
Der Lebensmittelpunkt wird angenommen, wenn man sich mind. 185 Tage im betreffenden Staat aufgehalten hat (§ 7 FeV).
Ein Zweitwohnsitz wird daher kaum überzeugend sein.

Solltest Du Dich 185 Tage in Polen aufgehalten haben, würde hier eine polnische FE voll gültig und müsste nicht umgeschrieben werden (§ 28 Abs. 1 FeV).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dakevstar2004
15.06.2010, 18:22 Uhr

zu: Motorradführerschein Polen

Aber dann müsste ich mich hier abmelden und könnte nicht mehr abreiten gehen und so???
das muss man doch irgendwie umgehen können.
gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
15.06.2010, 18:26 Uhr

zu: Motorradführerschein Polen

nur auf illegaler weise und damit wäre der führerschein auch illegal und somit wertlos.

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-101-B / 3 Fehlerpunkte

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