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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mogu74
06.05.2010, 11:11 Uhr

umtausch kanadische fahrerlaubniss

vor vier jahren bin ich zum arbeiten nach kanada, musste dort also meinen eu-Führerschein in den kanadischen (Prov. Alberta) umtauschen. dort ist aber nur der PKW-Führerschein umgetauscht worden, also hab ich den Motorradführerschein extra gemacht. nach vier jahren will ich jetzt den Führerschein wieder "zurück tauschen" in den eu-Führerschein. Jetzt sagen mir die leute von der Führerscheinstelle, dass ich nur die beiden Klassen auf dem kanadischen umgeschrieben bekomme obwohl mein "alter" eu-Führerschein noch im System mit allen anderen Klassen gespeichert ist. kann mir irgend jemand sagen ob das wirklich so ist und ich auf alle anderen Klassen verzichten muss?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
06.05.2010, 18:09 Uhr

zu: umtausch kanadische fahrerlaubniss

Heißt EU-Führerschein, dass es ein deutscher Führerschein war? Oder aus einem anderen EU-Staat? Wenn es ein deutscher Führerschein war, dann ist deine deutsche Fahrerlaubnis immer noch gültig, und wenn du wieder deinen Wohnsitz in Deutschland hast, dann muss man dir auch wieder einen deutschen Führerschein ausstellen, der den Umfang der früheren Berechtigung hat. Meines Erachtens muss dazu nicht mal ein neuer Führerschein ausgestellt werden, sofern die kanadische Behörde den deutschen Führerschein ans KBA zurück gesendet hat.

Deine Führerscheinstelle solltest du darauf hinweisen, dass du durchgehend Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis warst, denn du hattest nie auf die FE verzichtet, noch wurde sie dir jemals entzogen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pepi
03.05.2011, 14:52 Uhr

zu: umtausch kanadische fahrerlaubniss

hallo FORUM
man kann eine Canadische Fahrerlaubniss in eine Deutsche fahrerlaubniss umtauschen.
meine frage is wie und wo etc.?
Kann mir jemand helfen?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen