Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Darkslyder
07.02.2010, 16:50 Uhr

Anhängerführerschein

Hallo, ich habe letztes jahr im Dezember meinen Autoführerschein B gemacht mit diesem darf ich aber keine pferdeanhänger ziehen... um den erforderlichen Führerschein Be zu machen müsste ich nochmal 500-600 euro zahlen (laut Fahrschule) ich kann anhänger fahren gibt es die möglichkeit die Prüfung ohne Fahrschule zu machen? ist ja nur eine Praktische Prüfung...

MFG Tim Amling

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schattenfee
07.02.2010, 17:18 Uhr

zu: Anhängerführerschein

Ich denke nicht das das so einfach und legal geht da du auch bei dem BE Führerschein Pflicht-Fahrstunden nachweisen musst. Das währen 5 Stück (3Überland, 1Beleuchtungs- und 1Autobahnfahrt). Wenn du Anhänger fahren kannst dann dürfte es für dich kein problem sein nach diesen und vielleicht noch 1 oder 2 zusätzlichen Stunden die Prüfung zu bestehen.

LG Mareike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Darkslyder
07.02.2010, 17:23 Uhr

zu: Anhängerführerschein

Das problem ist das die abzocker von der fahrschule nat. direckt wieder anmeldegebühr kassieren dann die stunden dann die prüfungsgebühr absoluter schwachsinn mit dem führerschein klasse 3 gab es sowas ja auch nicht...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schattenfee
07.02.2010, 17:40 Uhr

zu: Anhängerführerschein

vermutlich schon. Aber im entefekt kannst du nix dagegen machen. Meintest du mit letztes Jahr das Jahr 2009? Dann hättest du dir die Grundgebür sparen können und dich gleich für B und BE anmelden können.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.02.2010, 19:49 Uhr

zu: Anhängerführerschein

>> Das problem ist das die abzocker von der fahrschule nat. direckt wieder anmeldegebühr kassieren dann die stunden dann die prüfungsgebühr ...<<

... und das sva und der tüv, alles abzocker.

dafür darfst du aber anhänger fahren die du mit klasse 3 nicht fahren durftest.
hättest ja gleich be machen können.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
08.02.2010, 07:32 Uhr

zu: Anhängerführerschein

Spar dir den BE und verkauf das Pferd. Heu, Stroh, Futter, Hufschmied, Tierarzt...da lauern nämlich schon wieder lauter Abzocker....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.02.2010, 08:20 Uhr

zu: Anhängerführerschein

na und ein reitkennzeichen muss man auch haben wenn man mal ausserhalb des eigenen grund und bodens (kostet der nicht auch was?) reiten will.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
08.02.2010, 08:53 Uhr

zu: Anhängerführerschein

stimmt, einmalig 15 €....aber das ist von region zu region verschieden...soll ja auch gegenden geben wo die abzocker noch nicht auf diesen trichter gekommen sind.....

;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.02.2010, 09:58 Uhr

zu: Anhängerführerschein

Münster nimmt pro Pferd zwischen 30,50 und 38,50€.
... und man muss ja auch das Frischwasser und das Abwasser bezahlen, Pferde saufen viel.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
08.02.2010, 13:43 Uhr

Abzocke !!!!!!!!!!!!!!!

Früher hatte jeder Gaul ein Arxxxloch, heute ist es umgekehrt.............

Gutmenschen-Notlöschknopf, bei Gefahr hier schnell klicken »×

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
10.02.2010, 19:28 Uhr

zu: Anhängerführerschein

»mit dem führerschein klasse 3 gab es sowas ja auch nicht«

Damals durfte man sich auch noch mit grauem Krepppapier den verwöhnten Hintern abputzen und auf den Autobahnen waren die durch umgeworfene Wohnwagen verursachten Staus auch noch nicht so lang wie heutzutage.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste

Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-009 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einer Schule. Kinder verlassen das Schulgelände. Womit müssen Sie rechnen?

Dass Kinder

- ausgelassen auf die Fahrbahn stürmen

- sich immer verkehrsgerecht verhalten

- mit ihren Fahrrädern unvorsichtig auf die Fahrbahn fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge