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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern barkeeper79
16.11.2009, 21:08 Uhr

Wiederholungstäter

Hallo zusammen,

kurze Schilderung: Trunkenheitsfahrt 2003 mit 1,79 Promille -> Führerscheinentzug MPU etc.

Nun, leider, erneut so ein Fall: 15.10.2009 Trunkenheitsfahrt mit 1,4 Promille voraussichtlich (Blutuntersuchung liegt noch nicht vor)

Was wird auf mich zukommen. Kostenmäßig?
Länge der Sperrfrist etc...

Vielen Dank im Voraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern julien81
18.11.2009, 00:34 Uhr

zu: Wiederholungstäter

Na das liegt im ermässensspielraum der behörde!!!!

Aber kosten sind da das kleinste problem!!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nurse
20.11.2009, 22:31 Uhr

nichts gelernt

Da scheint ja die MPU nichts geholfen zu haben?
Alkohol am Steuer ist ein absolutes "no go".
Vielleicht mal eine Beratung in einer Suchtambulanz einholen?
Gut gemeinter Rat von mir.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coboldt
24.11.2009, 13:50 Uhr

Kein Ermessen!

Hier hat die Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen. Es ist die zweite Fahrt unter Alkoholeinfluss. Die Höhe der Promillewerte spielt keine Rolle. Nach § 13 Nr. 2 b FeV muss die Fahrerlaubnisbehörde vor Neuerteilung eine MPU anordnen.

Sperrfrist und Geldstrafe liegen im Ermessen des Tatrichters und entziehen sich meiner Kenntnis. Die Sperre beträgt jedoch mindestens 6 Monate. Ich würde mich so auf 30 Tagessätze einrichten. Die Höhe der Tagessätze berechnen sich aus deinen Bruttoeinkünften.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B

Mit plötzlich auftauchendem Gegenverkehr

Mit unsicherer Fahrweise des Radfahrers

Mit Rutschgefahr und verlängertem Anhalteweg

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104 / 3 Fehlerpunkte

Was ist außerorts auf Vorfahrtstraßen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104

Parken auf der Fahrbahn

Halten am rechten Fahrbahnrand

Parken auf dem Seitenstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern