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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Azina
02.11.2009, 14:25 Uhr

Frontalzusammenstoss in der Probezeit

Hallo,
mein Mann hatte vor 14 Tagen einen Frontalzusammenstoss mit einem anderem Auto.
Er war auf dem Weg zur Arbeit und wollte nach links in eine Kreuzung abbiegen. Da er den Gegenverkehr bemerkte bremste er ab, da er sah das er es nicht mehr vor dem Auto über die Kreuzung schaffte. Das nächste was mein Mann weiss ist das er sah wie die Lichter des anderen Autos auf ihn zukamen und er feststellte das er nicht mehr ausweichen kann und dann hat es auch schon gekracht. Laut Polizei ist mein Mann der Schuldige so zumindest die Unfallanzeige die er ins Haus bekommen hat. Mein Mann kann sich allerdings nicht an alles erinnern und weiss nicht ob er mit der Schnauze seines Fahrzeugs schon auf der Gegenfahrbahn war oder nicht. Beide Autos sind Totalschäden und beide Fahrer sind leicht verletzt. Mit Schleudertrauma bzw. einer Fußprellung.
Die Anzeige der Polizei lautet auf Fahrlässige Körperverletzung im Strassenverkehr und mein Mann ist noch in der Probezeit, allerdings auf den Führerschein beruflich angewiesen. Was kann da jetzt auf ihn zukommen läuft es automatisch auf die 5 Punkte und den Entzug der Fahrerlaubnis hinaus? Die Gegenseite hat bisher noch keine Anzeige gemacht und hat auch direkt an der Unfallstelle betont das sie auf eine Anzeige keinen Wert legen.

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02.11.2009, 15:18 Uhr

zu: Frontalzusammenstoss in der Probezeit

die anzeige läuft automatisch. was dann kommt, ist ermessenssache des richters.
auf jeden fall aber punkte und aufbauseminar.

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-106 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist rechtzeitiges Bremsen beim Annähern an Zebrastreifen besonders wichtig?

Damit die Räder rechtzeitig blockieren

Damit Fußgänger nicht erschreckt oder verunsichert werden

Damit Auffahrunfälle vermieden werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie erkennen Sie den kürzesten Weg zur nächsten Notrufsäule auf der Autobahn?

An der Pfeilrichtung auf den Leitpfosten

An dem Verkehrszeichen "Ausfahrt"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind