Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ubeyd
17.07.2009, 14:44 Uhr

Wohnsitz im Ausland

Hallo erstmal

ich studiere in istanbul. ich bin deutscher staatsbürger habe meinen wohnsitz in der türkei und einen türkischen führerschein. nach deutschland reise ich nicht mehr oft. wie siehts denn aus, dürfte ich in dieser situation in deutschland auto fahren, wenn ich dass naechste mal für 2 wochen da bin?

ps: mein perso ist abgelaufen und ich bin zu selten und zu kurz in deutschland um einen neuen zu beantragen. also kann ich den beamten nicht beweisen, dass ich im ausland wohne..

mein reisepass wurde aber in istanbul ausgestellt.

danke sehr
mfg
ubeyd

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.07.2009, 14:52 Uhr

zu: Wohnsitz im Ausland

Wenn du deinen Wohnsitz in der Türkei hast, dann darfst du mit einem in der Türkei erworbenen Führerschein für die Dauer von 6 Monaten auch in Deutschland fahren. Wie du den Wohnsitz nachweist, ist eine andere Sache. Irgendeine Meldebestätigung der Türkei wäre vielleicht nicht schlecht.

»mein reisepass wurde aber in istanbul ausgestellt.«

Wie kommst du denn an einen türkischen Reisepass, wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit hast? Oder meintest du mit "in Istanbul ausgestellt", dass du vom deutschen Konsulat in Istanbul einen deutschen Reisepass bekommen hast?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ubeyd
17.07.2009, 17:04 Uhr

zu: Wohnsitz im Ausland

vom deutschen konuslat ausgestellt.

6 Monate ab dem Einreisedatum oder dem erwerb des führerscheins?

danke nochmal

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.07.2009, 19:31 Uhr

zu: Wohnsitz im Ausland

Die 6-Monats-Frist beginnt genau genommen erst ab dem Tag, an dem du (wieder) einen Wohnsitz in Deutschland begründest.

Du solltest aber vor einer eventuellen Wiedereinreise die Dokumente (Pass, Ausweis) so gestalten, dass klar ersichtlich wird, dass du zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs deinen Wohnsitz nicht in D hattest.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ubeyd
17.07.2009, 20:12 Uhr

zu: Wohnsitz im Ausland

Also ich will im August für 2 wochen nach deutschland reisen. Übernachten würde ich dann bei Freunden. Wie kann ich vorzeigen wie lange ich schon wieder in Deutschland bin. Pass-Stempel?

und könnte ich dann theoretisch nach "jeder" einreise 6 monate fahren?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-002 / 3 Fehlerpunkte

In einem Wohngebiet rollt ein Ball vor Ihr Fahrzeug. Wie müssen Sie reagieren?

Dem Ball ausweichen und weiterfahren

Sofort bremsen, weil Kinder auf die Fahrbahn laufen könnten

Weiterfahren, weil Kinder gelernt haben, am Fahrbahnrand stehen zu bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-004 / 3 Fehlerpunkte

Ein Bahnbediensteter schwenkt an einem Bahnübergang eine rote Leuchte. Was bedeutet dies?

Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren

Die rote Leuchte hat für Sie keine Bedeutung

Sie müssen vor dem Bahnübergang warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fehler machen das Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich?

Die Entfernung eines entgegenkommenden Fahrzeugs wird zu groß eingeschätzt

Der eigenen Überholweg wird zu lang eingeschätzt

Der eigene Überholweg wird zu kurz eingeschätzt