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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.07.2009, 15:01 Uhr

zu: 2mal Abstandsmessung innerhalb 1Woche - längeres Fahrverbot?

Der Vorwurf der beharrlichen Pflichtverletzung setzt voraus, dass die Ahndung des ersten Verstoßes rechtskräftig wurde, bevor der zweite Verstoß begangen wurde (§ 4 BKatV). Nach der Rechtsprechung kann es für den Vorwurf der Beharrlichkeit auch ausreichen, wenn zum Zeitpunkt des einen Verstoßes der andere zwar noch nicht rechtskräftig war, aber der Betroffene schon Kenntnis von der Entscheidung hatte, d.h. wenn ihm der Bußgeldbescheid schon zugestellt wurde. Das dürfte auf dich nicht zutreffen, denn

»Bei der zweiten Messung wusste ich noch nicht mal was vom dem ersten Verstoß.«

Daher hast du wohl nur die Folgen der einzelnen Verstöße zu befürchten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
26.02.2010, 11:06 Uhr

zu: 2mal Abstandsmessung innerhalb 1Woche - längeres Fahrverbot?

@caro;

Schön, dass Du das hier nochmal für alle mitteilst.

Schön, dass Georg mit seiner Meinung richtig lag.

Und besonders schön ist es, dass Du Dich, zu Deinen Verstößen bekennst (Das machen hier ja die wenigsten!) und die Belehrungen etwas zu nütze waren.

Weiterhin gute Fahrt!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit einer Unterführung für Radfahrer

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie sich diesem Verkehrszeichen nähern?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-108

Geschwindigkeit verringern

Geschwindigkeit erhöhen

Durch schnelle Lenkbewegungen den Unebenheiten ausweichen