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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dennis (ABEMLS)
26.06.2009, 00:00 Uhr

Überholverbot

Hi

ich bin neu hier im Forum und habe auch schon auf ein paar Fragen geantwortet und möchte nun auch eine Frage stellen die mich seit knapp einer Woche beschäftigt.

Bei einem Überholverbotsschild auf dem zwei PKW abgebildet sind darf ich dort als Motorradfahrer überholen oder nicht? Bis vor einer Woche habe ich das getan aber nun wurde ich von nem Bekannten angesprochen, dass dieses teuer werden kann. Bitte klärt mich auf nun bin ich mir nicht mehr sicher und wäre schade ums Geld falls es nicht erlaubt ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.06.2009, 00:18 Uhr

zu: Überholverbot

Hallo, und willkommen im Forum.

Ehrlich gesagt wundert mich Deine Frage.
In Deinem Fall ist das Überholen natürlich verboten, denn das Verkehrszeichen 276 verbietet "Kraftfahrzeugen aller Art,mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen." (§ 41 StVO).

Wie sollte denn Deiner Meinung nach sonst ein Überholverbot für Motorradfahrer aussehen?

mfG
Durban

Edit: Ein Verstoß kostet übrigens (je nach Einzelfall) ein Bußgeld zwischen 150 - 300 Euro und bringt 3 bzw. 4 Punkte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
26.06.2009, 08:31 Uhr

Verkehrsregeln und Grammatik

Die Verwechslung kommt bestimmt daher, dass Motorräder ohne Beiwagen, wie schon erwähnt, überholt werden dürfen. Dies ist durch die Symbole nicht auf den ersten Blick darstellbar. Aber es gibt dazu eine (ungeschickt formulierte) Prüfungsfrage, die genau diese Ausnahme abfragt:


Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-129 / 3 Fehlerpunkte
 
Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?
 

 
Motorrad ohne Beiwagen
Motorrad mit Beiwagen
Pkw


Zu allem Überfluss ist die Fragestellung nämlich mehrdeutig: "Sie" kann hier auch im Akkusativ stehen, sprich als Objekt interpretiert werden anstatt als Subjekt, und sodann ergibt die Frage genau den falschen Sinn:

Wer darf wen überholen?
Welche Fahrzeuge dürfen Sie überholen?

Aha! Und später erinnert man sich dann nur noch "da war doch irgendeine Ausnahme mit Motorrädern" und schon haben wir den Salat.

Mal ganz abgesehen davon, dass diese Vorschrift gelinde gesagt erklärungsbedürftig ist (das langsame Kleinkraftrad mit 45 km/h soll auf der Landstraße den fließenden Verkehr nicht behindern, jedoch: Der 100-PS-Rennhobel darf nicht am Traktor vorbei).

Es hilft also nichts: Die Symbole sind nur eine grobe Hilfe. Die eigentliche Regelung dahinter muss man eben draufhaben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
26.06.2009, 11:25 Uhr

zu: Überholverbot

Die Frage ist ja echt der Hammer :)

Ich erinnere mich, dass ich, als ich noch Fahranfänger war, ebenfalls nicht sicher war, als ich mit dem PKW auf ein langsameres Motorrad im ÜV auflief.

Mein Beifahrer (ein etwas oberlehrerhafter Bekannter) fragte mich dann rethorisch: "Was bedeutet dieses Schild?"

Irgendwie konnte ich mir aber den ersten Satz zum Überholverbot aus der StVO merken:
"Es verbietet Kraftfahrzeugen aller Art...."

Dieser Satz ist einprägsam, seitdem war ich mir jie unsicher.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-003 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Bahnübergänge

Kreuzungen

Grundstückseinfahrten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung

Zu verzögerter Reaktion

Zu riskanter Fahrweise