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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vanyy
06.04.2009, 19:07 Uhr

Stopschild überfahren Körperverletzung?

Guten Abend :]
Diese Frage ist aus reinem Interesse.
Und zwar hat eine Bekannte von uns in ihrer Probezeit ein Stopschild überfahren, hat einen Linienbus mitgenommen, in welchem sich Leute verletzt haben.
Nun wollen die uns ernsthaft weismachen, dass sie ohne Punkte und Führerscheinentzug davongekommen ist und lediglich irgendwas mit 300 EURO zahlen musste.
Kann das wirklich stimmen? Denn hierbei handelt es sich ja nicht bloß um Gefährdung, sondern um grob fahrlässige Körperverletzung? Da wäre es doch leicht unverschämt, wenn so jemand nur mit einem Bußgeld davonkommt während Ampelüberfahren ohne Gefährdung und allem schon Punkte und Probezeitverlängerung gibt.
Vielen Dank :D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.04.2009, 19:16 Uhr

zu: Stopschild überfahren Körperverletzung?

Ohne genaueres zu wissen, kann man dazu kaum etwas sagen.

Jedoch ist zu beachten, dass Punkte und Probezeitmaßnahmen im Strafurteil nicht erwähnt wurden.

Denkbar ist, dass das Verfahren wegen fahrlässiger KV (gegen Geldauflage) eingestellt wurde. Bei nicht allzu schwerwiegenden Verletzungen wäre das nicht unüblich.

Was aber auf jeden Fall vorliegt, ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit: Der Vorfahrtsverstoß mit Unfallfolge.
Diese allein zieht ein Bußgeld von 100 Euro und 3 Punkten nach sich.
Da es sich dabei um einen sog. "A- Verstoß" handelt, wird bei Probezeitlern die PZ um 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.

Möglicherweise weiß die Bekannte nicht, dass die Probezeitmaßnahmen idR erst einige Monate nach Rechtskraft der Entscheidung eingeleitet werden und im Urteil keine Erwähnung finden.

Ein Fahrverbot oder gar ein Entzug der Fahrerlaubnis kommt bei Ersttätern erst bei schwereren Verletzungen oder bei grob rücksichtslosem Verhalten in Betracht.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesem Verkehrszeichen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-016

Das Halten zum Ein- oder Aussteigen für jeden

Mit einem Parkschein aus einem Parkscheinautomaten darf hier jeder unbegrenzt parken

Schwerbehinderte mit entsprechend nummeriertem Parkausweis dürfen hier parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104

Es kommt

- eine scharfe Rechtskurve

- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt

- eine starke Steigung