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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hunter1002
18.09.2008, 17:16 Uhr

Wagen beim einparken touchiert.

Guten Tag, ich habe beim einparken einen Wagen touchiert. Ich konnte keinen Schaden an beiden Autos feststellen. Ich brachte mein Gepäck weg, und als ich nach 5 min wieder kam war das auto das ich touchiert hatte weg.bin kurz darauf zur Polizei um den Tatbestand festzuhalten, um nicht die Fahrerflucht angekreidet zu bekommen. Gibt es eine bestimme Zeit in der sich der Inhaber des Unfallautos melden muss, da sonst der Vorfall so zu sagen"verjährt"? Wenn sich der Inhaber des Unfall autos nicht meldet, wird man dann trotzdem die Probezeit verlängern? oder muss ich noch mit Folgen rechnen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
18.09.2008, 20:48 Uhr

zu: Wagen beim einparken touchiert.

gut, dass du bei der polizei gemeldet hast!
aber ich denke, es wird nichts kommen! da der inhaber des unfall autos nichts merkt (wenn du sagst: an beiden autos nichts zu erkennen)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-106-B

Mit einer gefährlichen Linkskurve

Mit Querverkehr vor der Kurve

Mit einem hinter der Kuppe liegen gebliebenen Fahrzeug

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig