Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern al-spw
17.06.2008, 10:55 Uhr

maximale Entfernung vom Straßenrand

Hallo!

Leider finde ich nirgends eine klare Regelung. Wie weit dürfen Schilder für eine Geschwindigkeitsbegrenzung vom Straßenrand (Bordstein) einfernt sein?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.06.2008, 12:19 Uhr

zu: maximale Entfernung vom Straßenrand

aha, zu schnell unterwegs gewesen und jetzt auf der verzweifelten suche nach einer ausrede.

werde bei gelegenheit mal nachsehen (wahrscheinlich ist georg aber wieder schneller)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern al-spw
17.06.2008, 17:14 Uhr

zu: maximale Entfernung vom Straßenrand

Erst einmal Danke für die Reaktionen.

Nein, der Blitz bzw. Laser hat mich nicht erwischt.
Nur wurde vor der Schule hier im Ort, die Geschwindigkeitsbeschränkung bestimmt 3m rechts des Bordsteines aufgestellt (Fuß/Radweg sind zwischen Straße und Schild). Alle anderen Schilder in der Straße stehen direkt am Straßenrand. In der og. VWV ist nur ein Mindestmaß angegeben, ein maximaler Abstand nicht.
Vielleicht findet ja doch jemand eine brauchbare Antwort bzw. Urteile aus der Rechtssprechung.

Es kann natürlich auch sein, dass die Beschränkung auch für Fußgänger und Radfahrer gelten soll!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.06.2008, 17:20 Uhr

zu: maximale Entfernung vom Straßenrand

Wenn der Sichtbarkeitsgrundsatz eingehalten wird und das VZ eindeutig der Fahrbahn zuzuordnen ist, dann wüsste ich nichts, was gegen eine etwas größere Entfernung sprechen würde. Meines Wissens gibt die VwV-StVO hier nur Mindestmaße an.

Hast du ein Foto von der Örtlichkeit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern al-spw
17.06.2008, 20:37 Uhr

zu: maximale Entfernung vom Straßenrand

Im Augenblick nicht. Vielleicht Ende der Woche. Aber wenn es keine genauen Regelungen (erstaunlich für D) gibt, ist es auch egal. - Wir haben uns nur auf Arbeit darüber unterhalten, ob das Schild nicht ein bisschen weit von der Straße weg steht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern al-spw
17.06.2008, 21:08 Uhr

zu: maximale Entfernung vom Straßenrand

Diese Bemerkung mit den Fußgängern war doch von mir nicht so ernst gemeint...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern al-spw
18.06.2008, 09:49 Uhr

zu: maximale Entfernung vom Straßenrand

Danke für die ausführliche Antwort.

Ich stelle ja gar nicht in Frage, dass dieses Schild zu der Straße gehört. Nur ist es eben, im Gegensatz zu den anderen Schildern, 3m seitlich versetzt und so kann es leicht übersehen werden.

Eigentlich möchte ich hiermit die Diskussion beenden.

Und zum Schluss noch einmal: Ich finde es gut, dass es an dieser Stelle die Geschwindigkeitsbeschränkung gibt. Ich hatte die Anfrage auch nicht gestellt, weil es mich "erwischt" hat - nur die Aufstellung des Schildes finde ich eigenartig.

Allen einen schönen Tag!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-101 / 3 Fehlerpunkte

Was kann es bedeuten, wenn an einem Fahrzeug blaues Blinklicht - jedoch kein Einsatzhorn - eingeschaltet ist?

Ein Abschleppwagen fährt zum Einsatz

Es wird vor einer Einsatzstelle der Feuerwehr gewarnt

An einer Unfallstelle wird vor Gefahren gewarnt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125 / 3 Fehlerpunkte

Hier beginnt ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125

Höchstparkdauer beachten

Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h einhalten

Auf regen Fußgängerverkehr achten